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(5) V. Der Bezirksausschuß des l. Verwaltungsbezirks hat die ortsüblichen Tage-
löhne gewöhnlicher Tagearbeiter (§ 8 des Krankenversicherungsgesetzes) und den durch-
schnittlichen Jahresarbeitsverdienst der in der Land= und Forstwirtschaft beschäftigten
erwachsenen Personen (§ 10 des Unfallversicherungsgesetzes für Land= und Forst-
wirtschaft, § 34 Abs. 2 Ziffer 2 des Jnuvalidenversicherungsgesetzes) neu festgesetzt.
Das Ergebnis dieser Festsetzung wird in der nachfolgenden Zusammenstellung mit
dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Veröffentlichung der ortsüblichen Tagelöhne
in No. 299 der Weimarischen Zeitung vom 21. Dezember 1907 erfolgt ist.
Weimar, den 7. Jannar 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
Zusammenstellung.
.... .» Durchschnittlicher Phresabeie-
Ortsübliche Tagelöhne verdienst
Erwachsene Jugendliche
Arbeiter Arbeiter Landwirtschaft Forstwirtschaft
männlichweiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
— —
Städte Weimar
und Ilmenau 2,801,00.%, 30 10%
Ubrige Orte des
Bezirks 2,00—1,40 %04
560%60 660 A. 340 A