Regierungsbkatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 3. Weimar. 19. Februar 1908.
Inhalt: Bweiter Nachtrag zur Ausführungsverordnung zum Gesetze vom 16. September 1897 über die Landes-
kreditkasse, Seite 7. — Ministerielbekämitmalhb, betr. Erteilung des Exeguatur an den Generalkonsul
von Venezuela Herrn Diogenes Escalante in Hamburg, Seite 12. — Ministerialbekanntmachung, betr.
die Führung des Grundsteuerkatasters von Ifta, Seite 12. — Ministerialbekanntmachung, betr. die
Bildung einer Meisterprüfungskommission für Maurer, Zimmerer und Steinmetzen für das Großherzog-
tum Sachsen mit dem Sib in Weimar, Seite 12. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt
und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 13.
Zweiter Nachtrag
zur Ausführungsverordnung zum Gesetze vom 16. September 1897
über die Landeskreditkasse.
[11| Mit Höchster Genehmigung werden § 18 der Ausführungsverordnung zum
Gesetze vom 16. September 1897 über die Landeskreditkasse (Regierungsblatt
Seite 225) und die dieser Ausführungsverordnung in den Anlagen I, II und III
beigegebenen Muster unter Aufhebung der über diese im ersten Nachtrag zur Aus-
führungsverordnung vom 28. Februar 1900 (Regierungsblatt Seite 161) enthaltenen
Bestimmungen, wie folgt, abgeändert:
8 18.
Über die aufgenommenen Anlehen stellt die Landeskreditkasse Schuldverschrei-
boungen auf den Inhaber nach dem beigedruckten Muster aus. Diese werden in
fünf Serien:
Serie A in Stücken zu 3000 Mark,
77 B o 1 1# 1000 1ie.
1 0 1 7T 1 500 1
L D 1 Vy 1 300 #
1908 3