Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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[(15] Das 3.—5. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 
7T 
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L 
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S. 
1# 
3406 Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung der Jahre 1905, 1906 und 
1907 als Kriegsjahre aus Anlaß des Aufstandes in Deutsch-Ostafrika. 
Vom 14. Jannar 1908. 
3407 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 23. Jannar 1908. 
3408 Bekanntmachung, betr. den Beitritt Schwedens zu der internationalen 
Übereinkunft, betr. Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 
3. Dezember 1903. Vom 29. Jannar 1908. 
3409 Bekanntmachung, betr. Festsetzung von Mittelwerten für den Gulden 
niederländischer und die Mark deutscher Währung auf dem Gebiete der 
Unfallversicherung. Vom 29. Jannar 1908. 
3410 Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts 
von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. Vom 
8. Februar 1908. 
3411 Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung. Vom 1. Februar 1908. 
3412 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 4. Februar 1908. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 5—7: 
32 Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1908. 
36 Deutsch-Belgisches Abkommen, betr. den Austausch von Nachrichten über 
das Auftreten ansteckender Krankheiten in den Grenzbezirken. 
37 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen in der Kapkolonie, in Natal und der 
Orangeflußkolonie. 
37 Bekanntmachung, betr. die nach dem Invalidenversicherungsgesetze zu ver- 
wendenden Quittungskarten.
	        
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