Ergünzungsblatt. K 1. 21. Jahrgang.
Blätter
für
MNechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Prlvalschuldbriese auf den Inbaber. Deren Mechisgäsicgtelt. — r*n
Ilflatlons- und Hege elt del Kleeseldern. Oberaus Mkompten des
einschlagenden Staatzminksterlums. — Miszelle. —
Privatschuldbriese auf den Inhaber. Peren Mechtsgältigkrit.
Aus neuen Bahnen drängt voran eln neu Geschlecht:
Stillstehend lmmerdar, zum Unrecht wird das Recht.
In einer vor Kurzem erschienenen Schrift
(Dr. Otto v. Völderndorff: die Papiergeldkrisis
und die Papiere auf jeden Inhaber nebst ihrem
Eintrage in die Hypothekenbücher) ist der Satz aufgestellt
worden:
In Bayern ist es Privaten nicht erlaubt,
ohne spezielle Ermächtigung durch
den Staat Schuldbriefe auf jeden Inhaber
auszufertigen; derartige Schuldbriefe sind
rechtlich null und kann kein Gericht
auf dieselben irgendwie Rürcksicht
nehmen.
Mit diesem Satze tritt der Verfasser nicht nur
dem feststehenden Rechtsbewußtsein der Betheiligten
(in Bayern) sondern auch der von unseren Gerichten,
insbesondere von unserem obersten Gerichtshofe jederzeit
befolgten, auch von anderen Behörden vielfach
praktisch anerkannten Rechtsansicht schroff entgegen.
Millionen Kapitalvermögens, im Vertrauen auf die
Neue Folge 1. Band.