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Ist Zusammnen Zu ver- Ist
W# wendender Beiladung Bemerkungen
ständen zulässigo Wagen zulässig?
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a, Offener, Ja. . Die Wagen sind vor Beginn der Berladung auf beiden
in Mengen nur Mengen Seiten mit roten Zetteln zu versehen, die deutlich di
bis 10 kg. bis 10 kg. Aufschrift: „Feuergefährlich.“ und Pe rtuüch dee
* Guäe (allein oder schieben.“ tragen. J
mussen dann mit anderen uDie Versandstücke müssen im Wagen sicher gelagert
mit den an= Gengen- werden. Offene Körbe und Kübel eind sich Wagrt u
— egen- standen zu- befestigen, auch dürfen sie nicht aufeinander gestellt
. - eren.
stssåkeek dichte, — geack. . Filjxænhnddesrf Beförderung schabbast gewordene Ve-..
älter si ofort auszuladen und können, wenn ihre
Helchlolsene.6 dirfen in Wer #indesoor nich alsbald möglich ist, mit ker
zusammen= Wagen ver- Weanenen Inhalt ohme weiteres für Rechnung des
epackt sein. laden werden. enders verkauft werden.
Hi Gefä- . .DichtverschlosseneleexeBlechbeälter,worinole
mit 4 Elektrische Stoffe enthalten waren, dürfen "7 bedeckten W de
Slüsstaketten Bahnen. andere Gefäße müssen in offenen Wagen befördert
m 8 in den 1. Wagen werden= aul diepfrühere, scerwendung der Behälter ist
ehältern oder Wa- m Frachtbriefe hinzuweisen.
fest einge- enabteibettet
sein. ungen
dürfen
nicht verwendet werden, worin sich dem Betriebe dienende
elektrische Apparate, wie stromführende Elektromotoren
oder Generatoren, Transformatoren, Blitzplatten, Widerstände,
Sicherungen, elektromagnetische Bremsen, Heizapparate
befinden. Zugelassen sind Glühlampen, die in
besonders starke Glasschutzglocken eingeschlossen sind, und
deren Ausschalter und Sicherungen sich außerhalb der
Wagen oder Wagenabteile befinden; ferner sind isolierte
Drahtleitungen gestattet, die gegen mechanische Beschädigungen
gut geschützt sind.
2. Uber den offenen Wagen sind starke Schutzdecken aus
Holz oder einem anderen isolierenden Stoffe anzubringen,
die es verhüren, daß ein herabgefallener Leitungsdraht
eine Zündung herbeiführt. Die Schutzdecken dürfen den
freien Zutritt der Luft zum Gute nicht verhindern.
3. Bei Verwendung von Kessel-(Bassin-) Wagen ist
über dem Wagen eine starke Schutzdecke aus Holz oder
einem anderen isolierenden Stoffe anzubringen, die es
verhindert, daß ein herabgefallener Leitungsdraht den
Strom auf die metallenen Teile des Wagens überträgt.
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