Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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[80] Das 48. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 3654. Gesetz, betr. die zollwidrige Verwendung von Gerste. Vom 3. August 
1909. 
„ 3655. Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Anderung der Anlage C zur 
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 28. Juli 1909. 
„ 3656. Bekanntmachung, betr. Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen 
und der Militär-Trausport-Ordnung. Vom 28. Juli 1909. 
„ 3657. Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe. Vom 
3. August 1909. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 42 bis 45: 
S. 676. Ergänzung des Verzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöffneten 
ausländischen Zollstellen. 
„ 677. Errichtung eines Prüfungsamts für Tabakbewertung. 
„ 677. Anderung der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze. 
„ 679. Anderung der Bestimmungen des § 4 der Einfuhrscheinordnung vom 
1. Oktober 1909 ab für die Berechnung der Einfuhrscheine für Weizen- 
mehl 1. Klasse. 
„ 684. Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern usw. im Reichs- 
dienst vorbehaltenen Stellen. 
„ 691. Verzeichnis von Gartenbau= usw. Anlagen, welche regelmäßigen Unter- 
suchungen unterliegen und als den Anforderungen der Reblaus-Kon- 
vention entsprechend erklärt worden sind. 
  
Vuchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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