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[80] Das 48. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3654. Gesetz, betr. die zollwidrige Verwendung von Gerste. Vom 3. August
1909.
„ 3655. Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Anderung der Anlage C zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 28. Juli 1909.
„ 3656. Bekanntmachung, betr. Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen
und der Militär-Trausport-Ordnung. Vom 28. Juli 1909.
„ 3657. Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe. Vom
3. August 1909.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 42 bis 45:
S. 676. Ergänzung des Verzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöffneten
ausländischen Zollstellen.
„ 677. Errichtung eines Prüfungsamts für Tabakbewertung.
„ 677. Anderung der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze.
„ 679. Anderung der Bestimmungen des § 4 der Einfuhrscheinordnung vom
1. Oktober 1909 ab für die Berechnung der Einfuhrscheine für Weizen-
mehl 1. Klasse.
„ 684. Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern usw. im Reichs-
dienst vorbehaltenen Stellen.
„ 691. Verzeichnis von Gartenbau= usw. Anlagen, welche regelmäßigen Unter-
suchungen unterliegen und als den Anforderungen der Reblaus-Kon-
vention entsprechend erklärt worden sind.
Vuchdruckerei der Weimarischen Zeitung.