Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

83. 
Die Gemeinde Ruhla W. A. haftet für alle Verbindlichkeiten der Sparkasse und für die 
bei derselben gemachten Einlagen. Von dem erwachsenden Gewinne werden zunächst die Ver- 
waltungskosten bestritten, der verbleibende Uberschuß aber zur Bildung eines Reservefonds 
verwendet. 
Der anzusammelnde Reservefonds bietet die nächste Sicherheit für die Einlagen. Derselbe 
wird zwar mit der Sparkasse verwaltet, jedoch von der letzteren getrennt und in einem besonderen 
Anhang zur Sparkassenrechnung verrechnet. Die diesem Reservefonds zugewiesenen Kapitalien 
müssen stets zinsbar angelegt sein und soll der Zinsertrag alljährlich dem werbenden Kapitale 
hinzugefügt werden. Sobald dieser Reservefonds 5% der Einlagen beträgt, fällt der Überschuß 
zur Hälfte der Gemeindekasse in Ruhla W. A., zur anderen Hälfte dem Reservefonds zu, bis 
letzterer die Höhe von 10% der Einlagen erreicht hat. Von diesem Zeitpunkte ab fällt dann 
der ganze Überschuß der Gemeindekasse zu. 
Der nach Abzug aller Verwaltungskosten und etwaiger Verluste verbleibende alljährliche 
Reingewinn wird, soweit derselbe nicht nach vorstehenden Bestimmungen zur Ergänzung des 
Reservefonds zu verwenden ist, der Stadtkasse in Ruhla W. A. überwiesen. 
Schuldbücher. 
84. 
Über die Einlagen (8 5) werden den Einlegern Bücher ausgestellt, welche mit dem Stempel 
der Sparkasse versehen sind und auf bestimmte Namen lauten. 
Für jedes Sparkassebuch sind vom Einleger bei Ausfertigung desselben zwanzig Pfennige 
zu entrichten. 
Begrenzung der Spareinlagen. 
· 85. 
Einlagen unter einer Mark werden nicht angenommen; die Sparkasse gibt jedoch Spar— 
marken zum Betrage von 10 Pfennigen aus, welche als Einlagen angenommen werden, wenn 
deren 10 Stück auf eine von der Sparkasse ausgegebenen Sparkarte geklebt zur Einlieferung 
gelangen. 
Über den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Verwaltungsausschuß je nach Lage 
der Verhältnisse Bestimmung zu treffen. 
Verzinsung der Einlagen. 
86. 
Die Sparkasse verzinst von jeder Einlage nur die volle Mark.
	        
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