22
dessen Stellvertreter noch aus einem oder mehreren anderen ständigen Mitgliedern
(Stadträten, Beigeordneten) besteht, gibt nur der Gemeindevorstand, und zwar auf
Grund kollegialischer Entschließung, das Gutachten ab.
Urkundlich haben Wir diese Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 24. Februar 1909.
««
Wilbelm Ernst.
Rothe. Hunnius. Paulssen.
Ministerialbekanntmachung.
[16] Dem landwirtschaftlichen Verein in Burgau und dem landwirtschaftlichen
Verein in Unterweid ist in Gemäßheit des § 22 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die
Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 1. März 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Dr. Schmid-Burgk.
I17! Das 8., 9. und 10. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3569. Bekanntmachung, betr. die Bildung von Weinbaubezirken. Vom
30. Januar 1909.
„ 3570. Gesetz, betr. die Preisfeststellung beim Markthandel mit Schlachtvieh.
Vom 8. Februar 1909.