Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Abs.  3  der  Ausführungsverordnung  vom  31.  März  1903,  betreffend  die  Schlachtvieh=
  und  Fleischbeschau,  einschließlich  der  Trichinenschan)  vom  1.  Oktober  d.  J.
ab  entbunden  worden  ist  und  diese  Aufsicht  demgemäß  dem  Universitätsprofessor
Dr.  med.  vet.  Hobstetter  in  Jena  von  diesem  Zeitpunkt  ab  allein  obliegt.

Weimar,  den  15.  September  1911.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,

Departement  des  Innern.
Paulssen.

[9P4]  Das  43.  bis  46.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten  unter:

Nr.  3923.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Beitritt  Großbritanniens  für  eine
Anzahl  seiner  Kolonien  und  Besitzungen  sowie  Luxemburgs  zu  dem
in  Paris  am  18.  Mai  1904  unterzeichneten  Abkommen  über  Verwaltungsmaßregeln
  zur  Gewährung  wirksamen  Schutzes  gegen  den
Mädchenhandel.  Vom  22.  Juli  1911.

„  3924.  Bekanntmachung,  betreffend  das  Verfahren  bei  Anstellung,  Kündigung
und  Entlassung  von  Angestellten  und  Beamten  der  Krankenkassen  sowie
bei  Streitigkeiten  aus  deren  Dienstverhältnissen.  Vom  1.  August  1911.

„  3925.  Bekanntmachung  über  eine  Vereinbarung  mit  Japan  vom  7.  Juli
1911  zur  vorläufigen  Regelung  des  Konsulatwesens.  Vom  31.  Juli  1911.

„  3926.  Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  Internationalen  Ubereinkommen
über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  7.  August  1911.

„  3927.  Bekanntmachung,  betreffend  Ergänzung  und  Anderung  der  Anlage  C
zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung.  Vom  9.  August  1911.

 

Druck:  Weimarischer  Verlag  G.  m.  b.  H.  in  Weimar.