Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr. 89.) Ministerialbekanntmachung über die Abänderung der Wahlordnung für die Hand- 
werkskammer und den Gesellenausschuß derselben. 
§ 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Weimar und 
den Gesellenausschuß derselben vom 31. März 1900 (Regierungsblatt S. 315) 
wird wie folgt geändert: 
Beschwerden gegen die Rechtsgültigkeit der Wahlen sind nur binnen zwei 
Wochen nach der amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses zulässig. 
Weimar, den 15. Juli 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rotbe. 
  
(Nr. 90.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Bullen- 
haltungsgenossenschaft Berka v. H. 
Der „Bullenhaltungsgenossenschaft Berka v. H.“ ist in Gemäßheit des § 22 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 14. Juli 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Hausmann. 
  
(Nr. 91.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie-Sera. 
Diuoytherie-Sera mit den Kontrollnummern: 
1275—1293 aus den Höchster Farbwerken, 
264—270 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 
219—225 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg 
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 
1. Juli 1913 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung be- 
stimmt worden. 
Weimar, den 10. Juli 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
Druck Welmarlscher Verlag G. m. b. K in Welmar. 
 
	        
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