Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

173 
Stellung von Kraftmaschinen unter Angabe ihrer Art, ihrer Leistung und 
der Art der Kraftübertragung auf die Arbeitsmaschinen 
hervorgeht. 
Die Beachtung dieses Hinweises erscheint für den Unternehmer selbst vor- 
teilhaft, weil nach den genannten Vorschriften von der zuständigen Behörde An- 
ordnungen, die zum Schutze der Arbeiter erforderlich sind, erlassen werden können 
und daher Zeit und Kosten gespart werden, wenn von vornherein bei Einreichung 
der Gesuche um Genehmigung auf die Erfüllung der genannten gesetzlichen Be- 
stimmungen Rücksicht genommen wird. 
Den Unternehmern geben wir auheim, sich in Zweifelsfällen rechtzeitig an 
den Großherzoglichen Gewerbeinspektor zu wenden, der zur Auskunft bereit ist. 
Weimar, den 21. August 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 105.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein 
für Kaninchenzucht in Weida. 
Den Verein für Kaninchenzucht zu Weida ist in Gemäßheit des § 22 des Bürger- 
lichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche 
die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 20. August 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 106.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 34. bis 39. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Eeich 
enthält auf: 
S. 665. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
666. Ergänzung des Gesamtverzeichnisses der für den Pflanzenverkehr ge- 
öffneten ausländischen Zollstellen. 
’ 
36“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.