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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
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Inhalt: Ministerialbekanntmachung über den Gau eines Maschinenumlaufgleises auf Bahnhof
lmenau-Bad und die Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters, Justizrats
r. Schenk in Ilmenau zum Gnteignungskommissar, Seite 183. — Ministerialbekanntmachung
über den Nachtrag vom 22. August 1918 zur Satung der Sparkasse in Weimar vom
16. Februar 1899, Seite 184. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-Gesetzblatt, Seite 185,
und aus dem Zentralblatt für das Deutsche KReich, Seite 186.
(Nr. 118.) Ministerialbekanntmachung über den Bau eines Maschinenumlaufgleises auf Bahn-
8 Ilmenau-Bad und die Ernennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters,
ustizrats Dr. Schenk in Ilmenau zum Enteignungskommissar.
Wir haben den von der Königlichen Eisenbahndirektion in Erfurt aufgestellten
Plan über den Bau eines Maschinenumlaufgleises auf dem Bahnhofe Ilmenau-
Bad landespolizeilich genehmigt. Zur Ausführung der Arbeiten wird ein Zeitraum
von 4 Monaten festgesetzt.
Zum Enteignungskommissar ist in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs von dem Großherzoglichen Gesamtministerium in gesetzlicher Ver-
tretung des Landesherrn der Großherzogliche Oberamtsrichter, Justizrat Dr. Schenk
in Ilmenau ernannt worden.
Weimar, den 2. Oktober 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
1913. .
Ausgegeben in Weimar am 22. Oltober 1918. 39