Full text : Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

646  III,  6.  Die  Reichslande  Etsaßt-Loihringen  (1879  —193).

französischen  Umtriebe  in  Metz,  den  „Cercie  litternire  et  ün  commercue“  die  einzige
dort  ausschließlich  aus  französisch  sprechenden  Einheimischen  bestehende  Gesellschaft,
polizeilich  schließen,  ohne  Angabe  von  Gründen.  Am  15.  September  1883  folgte
dann  die  bereits  früher  erwähnte  Verordnung  des  Statthalters,  welche  vom  1.  Jannar
1884  ab  die  deutsche  Sprache  als  Amts=  und  Geschäftssprache  in  den  Gemeinden
Metz  und  Diedenhofen  sowie  für  die  dortigen  Amtsgerichte  und  Gerichtsvollzieher
einführte.  Am  12.  Oktober  verbot  der  Statthalter  dann  weiter  9  französische  Zeitungen,
  während  12  andere,  darunter  die  „Rôpmliqne  Francnise“.  unter  Polizeikontrolle
gestellt  wurden.  Ließen  sich  nun  auch  die  „Notabeln“  die  verbotenen  Zeitungen  nach
wie  vor  (jetzt  unter  Briefunmschlag)  zusenden,  so  durften  diese  Zeitungen  doch  nicht
mehr  in  Gasthöfen  und  sonstigen  öffentlichen  Orten  aufliegen.  Am  19.  Juni  1884
folgte  die  Ausweisung  einiger  Sozialdemokraten  und  am  23.  November  1884  die
Unterdrückung  dreier  ultramontauer  Blätter.

Hätte  mit  diesen  kräftigen  Schritten  das  sonstige  Verhalten  des  Statthalters  in
Einklang  gestanden,  so  hätten  sie  zweifellos  ihre  Wirkung  nicht  versehlt.  So  aber
bildeten  die  „Kourmacherei“,  die  Abschwächung  des  Ansehens  des  deutschen  Beamtentums
  durch  dessen  Verleugnung,  ja  Bestrafung,  so  oft  es  gegen  die  „Notabeln“  pflichtmäßig
  vorging,  in  der  Nra  Manteuffel  leider  die  Regel  und  jene  krästigen  Abwehrhandlungen
  nur  die  Ausnahme.  Das  kam  natürlich  nur  den  Unzufriedenen  und  Unbotmäßigen
  zu  gute.  Bei  den  Neuwahlen  zum  Landesausschuß  im  Mai  1884  kehrten
alle  protestlerischen  Abgeordneten  ohne  Ausnahme  wieder.  Und  die  Reichstagswahlen
vom  Oktober  1884,  die  letzten  unter  der  Ara  Manteuffel,  lieserten  aus  den  Reichelanden
abermals  nur  Gegner  Deutschlands  in  den  Reichstag.  Auch  insoweit  war  also  das
Ergebnis  der  sechsjährigen  Negierung  Manteussels  ungünstiger  als  die  Verhältnisse,
die  er  in  den  Neichslanden  bei  Antritt  seines  Amtes  im  Oktober  1879  vorfand.

Eine  besonders  traurige  Nolle  spielte  die  Straßburger  Tabaksmanufaktur
während  der  ersten  Jahre  jener  Statthalterschaft.  Diese  Anstalt  bildet  mit  den  elsässischen
  Forsten  einen  Hauptbestandteil  des  elsaß-lothringischen  Landesvermögens.  Ihre
Verwaltung  sleht  unter  dem  Landesausschuß  und  der  Negierung;  ihre  Einnahmen  und
Ausgaben  erscheinen  im  Landeshaushalt  von  Elsaß-Lothringen.  Im  Jahre  1880
schon  lenkte  sie  die  Aufmerksamkeit  ganz  Deutschlands,  vor  allem  der  deulschen  Tabakssabrikanten
  und  =  Händler,  dadurch  auf  sich,  daß  auf  Ansuchen  der  reichsländischen
Regierung  vom  Landesausschuß  wieder  500,000  Mark  „behufs  Erweiterung  des  Betriebs“
  der  Straßburger  Anstalt  gefordert  und  daraufhin  von  dieser  Mannfaktur  verschiedene
  Filialen  eingerichtet,  ein  Netz  von  Verkaufsagenturen  in  ganz  Deutschland
ausgebreitet  und  sogar  an  Privatleute  in  ganz  Deutschland  Preislisten  für  den  Detailbezug
  versendet  wurden.  Augenscheinlich  suchte  die  unter  kaiserlicher  Autorität  geführte
Anstalt  damit  dem  damals  von  Bismarck  beabsichtigten  Tabaksmonopol  vorzuarbeiten.
Schon  diese  ungewöhnlichen  Geschäftsmaßregeln  einer  Staatsanstalt  riesen  in  den  beteiligten
  Geschäftskreisen  und  -Vereinigungen  sowie  bei  den  deutschen  Handelskammern
lebhafte  Proteste  hervor.  Diese  übertriebenen  Anstreugungen  zur  Verdrängung  und
Unterbietung  des  deutschen  Privatwettbewerbes  hatten  aber  bereits  1882  auch  für  die