646 III, 6. Die Reichslande Etsaßt-Loihringen (1879 —193).
französischen Umtriebe in Metz, den „Cercie litternire et ün commercue“ die einzige
dort ausschließlich aus französisch sprechenden Einheimischen bestehende Gesellschaft,
polizeilich schließen, ohne Angabe von Gründen. Am 15. September 1883 folgte
dann die bereits früher erwähnte Verordnung des Statthalters, welche vom 1. Jannar
1884 ab die deutsche Sprache als Amts= und Geschäftssprache in den Gemeinden
Metz und Diedenhofen sowie für die dortigen Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher
einführte. Am 12. Oktober verbot der Statthalter dann weiter 9 französische Zeitungen,
während 12 andere, darunter die „Rôpmliqne Francnise“. unter Polizeikontrolle
gestellt wurden. Ließen sich nun auch die „Notabeln“ die verbotenen Zeitungen nach
wie vor (jetzt unter Briefunmschlag) zusenden, so durften diese Zeitungen doch nicht
mehr in Gasthöfen und sonstigen öffentlichen Orten aufliegen. Am 19. Juni 1884
folgte die Ausweisung einiger Sozialdemokraten und am 23. November 1884 die
Unterdrückung dreier ultramontauer Blätter.
Hätte mit diesen kräftigen Schritten das sonstige Verhalten des Statthalters in
Einklang gestanden, so hätten sie zweifellos ihre Wirkung nicht versehlt. So aber
bildeten die „Kourmacherei“, die Abschwächung des Ansehens des deutschen Beamtentums
durch dessen Verleugnung, ja Bestrafung, so oft es gegen die „Notabeln“ pflichtmäßig
vorging, in der Nra Manteuffel leider die Regel und jene krästigen Abwehrhandlungen
nur die Ausnahme. Das kam natürlich nur den Unzufriedenen und Unbotmäßigen
zu gute. Bei den Neuwahlen zum Landesausschuß im Mai 1884 kehrten
alle protestlerischen Abgeordneten ohne Ausnahme wieder. Und die Reichstagswahlen
vom Oktober 1884, die letzten unter der Ara Manteuffel, lieserten aus den Reichelanden
abermals nur Gegner Deutschlands in den Reichstag. Auch insoweit war also das
Ergebnis der sechsjährigen Negierung Manteussels ungünstiger als die Verhältnisse,
die er in den Neichslanden bei Antritt seines Amtes im Oktober 1879 vorfand.
Eine besonders traurige Nolle spielte die Straßburger Tabaksmanufaktur
während der ersten Jahre jener Statthalterschaft. Diese Anstalt bildet mit den elsässischen
Forsten einen Hauptbestandteil des elsaß-lothringischen Landesvermögens. Ihre
Verwaltung sleht unter dem Landesausschuß und der Negierung; ihre Einnahmen und
Ausgaben erscheinen im Landeshaushalt von Elsaß-Lothringen. Im Jahre 1880
schon lenkte sie die Aufmerksamkeit ganz Deutschlands, vor allem der deulschen Tabakssabrikanten
und = Händler, dadurch auf sich, daß auf Ansuchen der reichsländischen
Regierung vom Landesausschuß wieder 500,000 Mark „behufs Erweiterung des Betriebs“
der Straßburger Anstalt gefordert und daraufhin von dieser Mannfaktur verschiedene
Filialen eingerichtet, ein Netz von Verkaufsagenturen in ganz Deutschland
ausgebreitet und sogar an Privatleute in ganz Deutschland Preislisten für den Detailbezug
versendet wurden. Augenscheinlich suchte die unter kaiserlicher Autorität geführte
Anstalt damit dem damals von Bismarck beabsichtigten Tabaksmonopol vorzuarbeiten.
Schon diese ungewöhnlichen Geschäftsmaßregeln einer Staatsanstalt riesen in den beteiligten
Geschäftskreisen und -Vereinigungen sowie bei den deutschen Handelskammern
lebhafte Proteste hervor. Diese übertriebenen Anstreugungen zur Verdrängung und
Unterbietung des deutschen Privatwettbewerbes hatten aber bereits 1882 auch für die