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pflegungsgeld wird vom 1. Januar 1914 ab auf jährlich 70 M, statt seither
50 MA, festgesetzt.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 6. November 1913.
Wilbelm Ernst.
Rothe.
(Nr. 129.) Ministerialbekanntmachung über die Teilung der Dibzese Jena.
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist im
Einbenehmen mit dem verstärkten Großherzogl. Kirchenrat beschlossen worden, vom
1. Dezember ds. Is. ab, und zwar zunächst provisorisch, die bisherige Dibzese
Jena in der Weise zu teilen, daß
a) eine Diözese Stadt Jena, bestehend aus den Pfarrbezirken Jena,
Lichtenhain und Wenigenjena nebst der einstweilig damit verbundenen
Tochtergemeinde Ziegenhain,
b) eine Dibzese Lobeda, bestehend aus den übrigen Pfarrbezirken der
bisherigen Dibzese Jena,
gebildet wird und der Amtsgerichtsbezirk Jena dann in drei Dibzesen und Kirchen-
inspektionsbezirke zerfällt, nämlich in die Dibzese Stadt Jena (Kircheninspektion
des Stadtbezirks), in die Diözese Lobeda (Kircheninspektion des Landbezirks 1) und
in die Dibzese Dornburg (Kircheninspektion des Landbezirks II).
Weimar, den 30. Oktober 1913.
Großberzoglich Sächfsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Kotbe.
(Nr. 130.) Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung der Garteninspektor-Ludwig-
Maurerschen Stiftung.
Der am 31. März 1913 verstorbene Großherzogliche Garteninspektor Ludwig
Maurer in Jena hat der Gemeinde Jena letztwillig 25000 zugewendet, mit