macht. Es gibt eine lange staatsrechtliche Oebatte über diesen
Gegenstand. Da die vorläufigen Sieger eine geradezu unanständige
Eile haben, werden die Anträge der Rechten auf
Au-sschußberatung natürlich abgelehnt. Man wil es gleich
schwarz auf weiß getrost nach Hause tragen. Die Mehrheit
ist dafür und nimmt das Gesetz an. Nur will man nachträglich
die Verordnungen in verschiedenen Ausschüssen sich noch
ansehen. Das wird ein zweifelhafter ästbetischer Genuß sein,
aber staatsrechtlich keinerlei Wirkung haben.
Da das Zentrum und die Demokratie zwar unter der gand
allerlei Schleichhandelsgeschäfte mit der Sozialdemokratie
treiben, um anscheinend bereits vergriffene Dinge, wie Religionsunterricht
und Privatwirtschaft, noch eine Weile zu erhalten,
im übrigen über parteitaktisch auf den Wink der
Sozialdemokratie jederzeit einschwenken wie die Unteroffiziere,
kann die Revolution der Seligsprechung durch diese
beiden Mehrheitsvollender gewiß sein. ODer heute angenommene
Gesetzentwurf bedeutet nahezu schon die volle
ZIndemmität. Biemarck erhielt nach dem preußischen Militärkonflikt
die Indemnität von dem Abgeordnetenhause erst
dann, ale seine Gegner bei der Neuwahl am Tage von Königgrätz
zusammengebrochen waren. Die Gewaltherrscher von
heute haben es leichter. Sie werden auch von jedem Makel
über die vergeudeten Milliarden freigesprochen werden,
wenn die Kechnung auf den Tisch kommt. Notabene die
Rechnung mit nur einem kleinen Teil der Belege. Das
ganze Geld ist ihnen ja in blanco bereits bewilligt worden.
Zn der Vormittagssitzung, die der Beratung des Ubergangsgesetzes
vorausgegangen ist, hat man die Reichswehr
in dritter Lesung angenommen. Habei ist es zu einer lebhaften
Auseinandersetzung der beiden feindlichen Brüder
gekommen, der Unabhängigen und der Mehrheitssozialisten.
Der Abgeordnete Braß erzählt ANic-Carter-Geschichten für
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