Eintritts-
verbot.
Brennbare
Flüssigkeiten.
Ausgangstüren
und Gänge.
Hinweis- und
Warnungs-
schilder.
14 (Lichtspielunternehmungen.)
ist der Gebrauch von offenem Licht, soweit er nicht zur Inbetriebsetzung der Licht-
qduelle für den Projektionsapparat unumgänglich notwendig ist, zu verbieten.
32. Der Zutritt zum Apparatraum ist unbefugten Personen durch, Anschlag
zu verhbieten.
33. Bei Kalklichtapparaten vorhandene Behälter für brennbare Flüssigkeiten
dürfen nur außerhalb des Apparatraums und Zuschauerraums an einem hierzu ge-
eigneten Orte nachgefüllt werden, und zwar nux bei Tageslicht oder bei explosions-
sicherer künstlicher Beleuchtung. Die Bchälter dürfen erst in den Apparatraum
zurückgebracht werden, nachdem die von den porösen Stoffen nicht aufgesaugte
Flüssigkeit zurückgegossen worden ist. Außer in diesen Behältern dürfen keine
brennbaren Flüssigkeiten in dem Apparatraum aufbewahrt werden.
34. Die Ausgangstüren und Gänge des Zuschauerraums sind während der
Vorstellung stets frei zu halten.
35. Alle Hinweis= und Warnungsschilder sind gut sichtbar anzubringen und
mit deutlicher und haltbarer Schrift zu versehen.
D. Borübergehende WGorstellungen.
1. Lichtbilbervorstellungen auf Volksfesten, Schützenfesten und dergleichen.
36. Die Buden oder Zelte müssen von benachbarten durch einen mindestens
1,50 m breiten Zwischenraum getrennt sein.
Ein mindestens 2 m breiter Platz hat zwischen den Zuschauerbänken und dem
Apparatraum zu verbleiben und ist derart abzuschließen, daß er von den Zuschauern
nicht betreten werden kann.
II. Lichtbildvorstellungen bei Vorträgen usw.
37. Bei Vereinsperanstaltungen, Vorträgen oder dergleichen sind kurze Lichtbild-
vorführungen gestattet, auch wenn kein besonders abgetrennter Raum für den
Apparat vorhanden ist. Von den übrigen Vorschriften dieser Anlage kann je nach
Sachlage gleichfalls Abstand genommen werden. Der Saal muß jedoch den An-
forderungen an Versammlungsräume entsprechen und der Platz für den Apparat
muß durch ein in mindestens ! m Abstand zu ziehendes. Seil oder eine, Umwehrung
abgetrennt sein.
Druck Weimaitscher hetn G. m. b. P. in Weimar.