Bezirk der höheren Berwaltungsbehördde íííí íí.
Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde
Gemeinde= (Stadt.) (Guts-) Bezr e.
Nachweis
der im Monat . 19 ausgeführten Bauarbeiten, zu deren Ausführung mehr
als sechs Arbeitstage tatsächlich verwendet worden sind.
(§8 788 Abs. 1, 798 Nr. 1, 799 der Reichsversicherungsordnunzg.)
a) Vor= und Zuname, Stand und Wohng. „„
des Unternehmers, d. h. desjenigen, für
dessen Rechnung die Bauarbeiten gehen
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b) Vor= und Zuname, Standund ...................................................................................................... ·.............................
Wohnung des Bauherrn .........·.............·.·...............·.......................................................................·..............·..·
c)OrtderBauarbeit(Baustelle).»»........·.....·......·...........................................·...........·...·............................·.................
d) Gegenstand der Bauarbeit (bei Reparaturen
kurze Beschreibung ). ............................·.........·.....
e)ArtdesBetriebsGandsoderMotorbetrieb)...............·.....·.........·........................·............ ,·
f)JstdieArbeitfchonimvorvergangenenMonatbegonnenwordenk(Jaodernein.).».»....
g)JstfürdenvorvergangenenMonatfchoneinNachweiövorgelegtworden?(Jaodernein.)2)...........
h)JstdieBauarbeitbeendigtP(Jaodernein.).·»»»»
i)WenndieBauarbeitnochnichtbeendigtist,wirdsieimlaufendenMonatfortgesetztwerdenP(Jaodernein.)...........
I)Z.B.Neubau,UmbaueinesSchuppensdurchMaurer-,·8immer-undDachdeckerarbeit.
Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen.
2) Die Frage g ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage t bejaht worden ist.