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Unternehmerverzeichnis-Rr.
Dachweisung
der Tätigkeiten bei dem nicht gewerbsmäßigen Halten von GEeittieren und Fahrzeugen.
Stat.
Höhere Verwaltungsbehörde
Versicherungsnttttt:t:
Gemeinde-, (Stadt-, Guts-) Bezrk.
Nachweisung
der im . Vierteljahr 19 bei versicherungspflichtigen Tätigkeiten verwendeten Arbeitstage
und des dafür den Versicherten gewährten Entgelts (§ 839 der Reichsversicherungsordnung).
a) Vor- und Zuname, Stand und Wohnugg
des Reittier= oder Fahrzeughalters
c)ArtderHaltungl):...................·..................................................................·....................·.....·.............·...............
d)ArtderverwendetenKraft2):.....··..................................·.................·.·...·.......................·.......................·...........
e) Sind schon im vergangenen Vierteljahre ]i1
pflichtige Personen beschäftigt worden? (Ja oder nein.)
f) Ist für das vergangene Vierteljahr schon eine *%
weisung vorgelegt worden? (Ja oder nein.)
8) Werden im laufenden Vierteljahre noch —
pflichtige Personen beschäftigt? (Ja oder nein.)
1) Z. B. Reittier-, Pferdefuhrwerk-, Kraftfahrzeug-, Motorboot-, Flugzeughaltung.
2) Z. B. tierische Kraft, Explosionsmotor, elektrische Kraft.