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(Nr. 39.) Ministerialbekanntmachung über die Errichtung eines eigenen Standesamts für den
Gemeindebezirk Kammerberg.
Vom 1. Juli 1913 ab wird der Gemeindebezirk Kammerberg aus dem Standesamts-
bezirk Ilmenau ausgeschieden. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird für den Gemeinde-
bezirk Kammerberg ein besonderes Standesamt errichtet.
Weimar, den 4. März 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Kotbe.
(Nr. 40.) Ministerialbekanntmachung über die Ausschreibung eines ordentl. Beitrags zur
Gebäude-Brandversicherungsanstalt.
Auf Grund der §§ 102 und 107 des Gesetzes vom 3. März 1909 (Regierungs-
blatt S. 195) wird hiermit ein ordentlicher Beitrag zur Gebäude-Brand-
versicherungsanstalt des Großherzogtums Sachsen im Betrage von acht
Zehnteln einer Beitragseinheit ausgeschrieben und als Tag der Füölligkeit der
2. Mai 1913 bestimmt. Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, acht Zehntel
der aus ihren Versicherungsscheinen ersichtlichen Beträge binnen 4 Wochen vom
2. Mai ds. Is. an (§ 106 des gedachten Gesetzes) an die Steuereinnahmen abzuführen.
Die Rechnungsämter haben die Hebeverzeichnisse, soweit es noch nicht ge-
schehen ist, den Steuereinnahmen unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung
zu übersenden.
Wegen Beitreibung der etwa verbleibenden Rückstände ist nach § 59 der
Ausführungsverordnung vom 18. August 1909 (Regierungsblatt S. 235) zu
verfahren.
Weimar, den 18. März 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Dunnius.