Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

40  (Azetylenverordnung.)

Wird  am  Entwickler  ein  Absperrhahn  vorgesehen,  so  muß  dieser  als  Dreiweghahn
  derart  ausgestattet  werden,  daß  das  im  Entwickler  nach  seiner  Abschaltung
etwa  noch  entwickelte  Gas  durch  eine  Rohrleitung  ins  Freie  geleitet  wird.  Bei
Azetylenanlagen  für  Beleuchtungszwecke  mit  einer  Stundenleistung  von  mindestens
3000  Liter  Gas  müssen  Wäscher,  Reinigeranlage,  Trockner,  Stationsgasmesser,
Druckregulator  usw.  mit  vollkommenen  Umgehungsleitungen  versehen  sein.

20.  Durch  die  Art  der  Führung  der  Gaszuleitungs=  und  Abführungsrohre
ist  zu  vermeiden,  daß  Verstopfungen  der  Gaswege,  insbesondere  durch  Kondenswasser,
  eintreten  können.  Erforderlichenfalls  sind  Entwässerungsvorrichtungen  vorzusehen.