40 (Azetylenverordnung.)
Wird am Entwickler ein Absperrhahn vorgesehen, so muß dieser als Dreiweghahn
derart ausgestattet werden, daß das im Entwickler nach seiner Abschaltung
etwa noch entwickelte Gas durch eine Rohrleitung ins Freie geleitet wird. Bei
Azetylenanlagen für Beleuchtungszwecke mit einer Stundenleistung von mindestens
3000 Liter Gas müssen Wäscher, Reinigeranlage, Trockner, Stationsgasmesser,
Druckregulator usw. mit vollkommenen Umgehungsleitungen versehen sein.
20. Durch die Art der Führung der Gaszuleitungs= und Abführungsrohre
ist zu vermeiden, daß Verstopfungen der Gaswege, insbesondere durch Kondenswasser,
eintreten können. Erforderlichenfalls sind Entwässerungsvorrichtungen vorzusehen.