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29) der Rechtsanwalt Hermann Barthel zu Münchenbernsdorf, im XIX.
Wahlbezirk,
30) der Gutsbesitzer Christian Böttcher aus Köfeln, im XX. Wahlbezirk.
31) der Herzoglich Sachsen-Altenburgische Geheimrath a. D. Hugo Müller
auf Wöhlsdorf, im XXI. Wahlbezirk.
Solches wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß sämmtliche Gewählte die auf sie gefallene Wahl angenommen haben.
Weimar am 27. Dezember 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(140|] Das 31., 32., 33. und 34. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr.
Nr.
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die Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags, vom 29.
November 1873; unter
die Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage, vom 29. No-
vember 1873; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Feststellung der Wahlkreise in
Elsaß= Lothringen für die Wahlen zum Deutschen Reichstage, vom
1. Dezember 1873; unter
die Bekanntmachung, betreffend das Wahlreglement, vom 1. Dezember
1873; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Landesgold-
münzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten
ausländischen Goldmünzen, vom 6. Dezember 1873; unter
das Gesetz, betreffend die Abänderung der Maß= und Gewichtsord-
nung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868, vom 7.
Dezember 1873; unter
den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Post-
direktion in Bremen, vom 4. Dezember 1873; unter
das Gesetz, betreffend die Abänderung der Nr. 13 des Artilels 4 der
Verfassung des Deutschen Reichs, vom 20. Dezember 1873; unter
die Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage in Elsaß-
Lothringen, vom 19. Dezember 1873.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.