Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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auf Teichwolframsdorf, Chursdorf, Gauern, Mosen und Wünschendorf, zum An- 
schluß an die Gera-Eichichter Eisenbahn bei Weida führt, unter der Benennung 
„Sächsisch-Thüringische Ost-West-Bahn Zwickau-Weida" 
eine Aktien= Gesellschaft gebildet und in das Handelsregister in Weimar, woselbst die 
Gesellschaft ihren Sitz hat, eingetragen worden ist, wollen Wir hiermit der bezeich- 
neten Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe der oben erwähnten Eisen- 
bahn für Unser Staatsgebiet nach Maßgabe des anliegenden Staatsvertrags vom 
13. November 1872 und der demselben beigefügten Konzessions-Bedingungen 
ertheilen. 
Zugleich ertheilen Wir der gedachten Eisenbahn= Gesellschaft die gnädigste Zu- 
sicherung, daß Unser unter dem 26. November 1855 erlassenes Gesetz über die 
zur Anlegung der Werrabahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthumsabtretungen 
eventuell auch etwaige spätere gesetzliche Abänderungen dieses Gesetzes auch auf die, 
das diesseitige Staatsgebiet berührenden Theile der Sichsisch -Thüringischen Ost- 
West-Bahn Zwickau-Weida erstreckt und angewendet werden soll. 
Die gegenwärtige Urkunde nebst Beilagen soll durch das Regierungs-Blatt für 
das Großherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
Weimar am 12. März 1873. 
Carl Alerander. 
von Groß. 
Konzessions-Urkunde 
für vie Sächsisch-Thüringische Ost-West- 
Bahn Zwickau-Weida.
	        
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