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Htaatsvertrag.
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen,
Seine Majestät, der König von Sachsen,
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, und
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg,
von dem Wunsche geleitet, die von der neugebildeten Aktien-Gesellschaft
Süchsische-Thüringische-Ost-West-Bahn Zwickau-Weida
beabsichtigte Eisenbahnverbindung zu Stande zu bringen, haben zum Behufe einer
hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen,
Allerhöchstihren Regierungsrath Dr. Carl Schambach,
Seine Majestät der König von Sachsen,
Allerhöchstihrem Geheimen Regierungsrath Rudolph von Charpentier,
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Höchstihrem Regierungsrath Dr. Friedrich Heim,
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg,
den Großherzoglich Sächsischen Regierungsrath Dr. Carl Schambach.
welche nach gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten unter Vorbehalt der Ra-
tifikation über folgende Punkte übereingekommen sind:
Artikel 1.
Die kontrahirenden Regierungen verpflichten sich, jede für ihr Gebiet, der
unter dem Namen
„Sächsische-Thüringische-Ost-West-Bahn Zwickau-Weida"“
gebildeten Aktien-Gesellschaft unter den in diesem Vertrage enthaltenen und den
nachstehend unter O zusammengestellten, einen integrirenden Theil des gegenwärtigen
Vertrages bildenden Bedingungen die Konzession zum Bau und Betriebe einer zwei-
gleisigen Lokomotiv-Eisenbahn, welche von der Königlich Sächsisch = Bayerischen
Staatsbahn bei Werdau aus in der Richtung auf Teichwolframsdorf, Chursdorf,
Gauern, Mosen und Wünschendorf zum Anschluß an die Gera-Eichichter Eisenbahn
bei Weida führt, zu ertheilen.
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