Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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Htaatsvertrag. 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen, 
Seine Majestät, der König von Sachsen, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, und 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
von dem Wunsche geleitet, die von der neugebildeten Aktien-Gesellschaft 
Süchsische-Thüringische-Ost-West-Bahn Zwickau-Weida 
beabsichtigte Eisenbahnverbindung zu Stande zu bringen, haben zum Behufe einer 
hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen, 
Allerhöchstihren Regierungsrath Dr. Carl Schambach, 
Seine Majestät der König von Sachsen, 
Allerhöchstihrem Geheimen Regierungsrath Rudolph von Charpentier, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Höchstihrem Regierungsrath Dr. Friedrich Heim, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
den Großherzoglich Sächsischen Regierungsrath Dr. Carl Schambach. 
welche nach gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten unter Vorbehalt der Ra- 
tifikation über folgende Punkte übereingekommen sind: 
Artikel 1. 
Die kontrahirenden Regierungen verpflichten sich, jede für ihr Gebiet, der 
unter dem Namen 
„Sächsische-Thüringische-Ost-West-Bahn Zwickau-Weida"“ 
gebildeten Aktien-Gesellschaft unter den in diesem Vertrage enthaltenen und den 
nachstehend unter O zusammengestellten, einen integrirenden Theil des gegenwärtigen 
Vertrages bildenden Bedingungen die Konzession zum Bau und Betriebe einer zwei- 
gleisigen Lokomotiv-Eisenbahn, welche von der Königlich Sächsisch = Bayerischen 
Staatsbahn bei Werdau aus in der Richtung auf Teichwolframsdorf, Chursdorf, 
Gauern, Mosen und Wünschendorf zum Anschluß an die Gera-Eichichter Eisenbahn 
bei Weida führt, zu ertheilen. 
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