Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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2)  Die  erledigte  Lehrstelle  an  der  ersten,  3  —  9  jährige  Schüler  befassenden
Classe  des  Gymnasiums  in  Stuttgart  ist  mit  einem  Gehalte  von  700  fl.
und  der  Obliegenheit  zu  wochentlich  30  öffentlichen  Lehrstunden  in  Religion,  deutscher
  und  lateinischer  Sprache,  Arithmetik  und  Geographie  verbunden.  Die  Bewerber
  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  vorschristmäßig  bei  dem  K.  Studienrathe'
  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  K.  Oberamtsgerichte
Brackenheim  haben  sich  innerhalb  fünfzehen  Tagen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in
Epßlingen  zu  melden.

d

Am  25.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monate  April  d.  J.  anSgegeben  worden.