Full text : Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Bayern.

Militär-Verdienstorden.  113
7.  Militär-Verdienstorden.

D  von  weiland  Eeiner  Majestät  dem  König  Ludwig  II.  von  Bayern  am  19.  Juli  1800
gestiftete  Militär.  Berdienstorden  joll  wie  bisher,  so  auch  künfiigdin  dazu  dienen,  solche  tapfere
Kriegstaten,  denen  es  an  der  einen  oder  anderen  statutenmäßigen  Bordeingung  zur  Verleihung  des
Militär.  Max-Josi  ph.  Ordens  gebricht,  zu  belohnen  und  besonders  h.  rvorragende  Berdiensie  um  die
Armee  im  Krieg  und  Frieden  durch  ein  äu  ßerliches  Ebrenzeichen  anzuer  kennen.

Der  Milttär-Verdienstorden  kann  von  allen  An#hörigen  des  daverischen  Heeres  erworben
werden.  Er  kann  außerde  m  an  Zivilpersonen,  die  sich  besonders  und  in  hervorragender  Weise  um
die  Armee  verdient  gemocht  haben,  und  an  Angehörige  anderer  Ameen  verliehen  werden.

Grobmeister  des  Ordens  ist  zu  allen  Zeiten  des  Königs  Majestät.

Der  Militär  Berdienstorden  besteht  kümtighin  aus  solgenden  Klassen:  Großkreuz,  1.  Klasse,
2.  Klasse  Olfizierskreuz,  3.  Klasse.  4.  Klasse;  Militär-Verdienstkreuz.

Die  2.  Klasse  des  Milirär.-  Berdienstordens  wird  mit  und  ohne  Stern,  die  4.  Klasse  mit  und
ohne  Krone  verliehen.  Das  Militär-Verdienstkrauz  zersällt  in  ene  erste  und  zweite  Klasse.

Das  Ordenzzeichen  ist  dei  dem  Großkreuz,  der  1.,  2.,  3.  und  4.  Klasse  ein  dunkelblau
emailliertes  Orden'trrag.  in  dessen  Mitte  auf  der  Borderseite  des  Allerdurchlauchtigsten  Stisters
Namenschiffre  „X"“  in  Gold  auf  schwarzem  Grunde  angebracht  ist,  umgeben  von  einem  weiß  emall.
lierten  Kranz,  der  in  goldenen  Schriftzeichen  die  Inschrist  „MNorentl“  nägat;  die  Rückseite  zeigt  in
der  Mitte  den  aufrechistebenden  baverischen  Löwen  und  in  dem  w'iß  emaillierten  Kranz  die  Zahl
1866  in  goldenen  r*1  zur  Bezeichnung  des  Stistungsjabres.  In  den  Lücken  zwischen  den  vier
Armen  des  Kreuzes  sind  Flammen  am  Mittelstück  angedr  acht.  Das  Osfinierskreuz  ist  nur  auf  der
Vorderseite  emailliert  und  wird  von  einer  Krore  üderraut;  der  untere  Kreuzesarm  ist  den  anderen

rrnüber  länger  gehalten  Tie  Ordenskrenze  sind  golden  mit  Ausnahme  der  1.  Klasse,  die  aus
Silber  hergestellt  ist;  bei  dem  Ordenezeichen  der  4  Klasse  mit  der  Kronc  ruht  die  letztere  üder  dem
oberen  Kreuzesarm.  Die  Großkreuze  und  die  Ordenskreuze  der  1.,  2.  und  3.  Klasse  umerscheiden
sich  durch  ihre  Größe.  Daß  Milttär.  Berdienstkreuz  gleicht  in  seiner  Form  dem  Ordenszeichen  der
4.  Klasse;  es  ist  aus  Silber,  nicht  emailliert  und  har  keine  Flammen.  Die  1.  Klasse  untencheidet
schuen  der  2.  Klasse  dadurch,  daß  sie  auf  der  Vorderseite  mit  dem  Mittelstück  der  4.  Klasse  aus.
gestattet  ist.

Zum  Großkreur  gehört  ein  aus  silbernen  Strahlen  bestehender  achteckiger  Stern,  auf  welchem
das  Ordenszeichen  in  Gold  und  Emaille  rubt.  Der  zur  1.  Klasse  gehörige  Slern  unterscheidet  sich
durch  geringere  Ausmaße  von  jenem  des  Großkreuzes.  Der  Stern,  welcher  zur  2.  Klasse  verliehen
werden  kann,  entspricht  dem  der  1.  Klasse,  jedoch  sehlen  ihm  die  go  denen  Flammen  des  Ordenszeichens.

Wird  der  Militär,  Berdienstorden  oder  das  Militär  Verdienstkreuz  für  tapsere  Taten  und
hervorrogende  Leistungen  im  Kriege  an  VPersonen  des  Soldatenstandes  verliehen,  so  trägt  er  in
allen  Klassen  über  dem  Ordenskreuz  zwei  gekreuzte  römische  Schwerter,  die  bei  der  4.  Klasse  und
dem  Militär-Verdienstkreuz  aus  Silder,  bei  den  Üübrigen  Klassen  aus  Gold  gekertigt  sind  (Kriegsdekoration).
  In  besonderen  ZFällen  kann  die  Dekorotion  mit  Schwertern  auch  an  Beamte  der
Militärverwaltung  und  an  Zivilpersonen  für  Verdienste  auf  dem  Kriegsschauplatz  verliehen  werden.

Die  Großkreuze  kragen  das  Ordenskreuz  an  einem  10  cm  breiten  gewässerten  welßseidenen
Band  mit  himmeldlauen  Bordktreisen  von  der  rechten  Schulter  zur  linken  Hüfte;  in  gleicher  Weise
wird  an  einem  ebensodbreiten  gewässerten  himmeldlauen  Nand  mit  weißen  Vordstreisen  das  Ordens.
kreuz  der  1.  Klosse  getragen.  Wird  das  große  Ordensband  nicht  angelegt,  so  können  die  Grostreuze
und  die  Ritter  der  1.  Klasse  das  Ordenskreuz  der  detressenden  Klasse  in  gleicher  Weise  wie  die
Ritter  der  2.  Klasse  um  den  Hals  tragen.  Der  Stern  des  Großtfreuzes  und  jene  der  1l.  und  2.
Klasse  werden  aul  der  linken  Bust  desetigt.  Das  Offizlerskreuz  wird  auf  der  linken  Brust  unterhalb
der  Ordensschnalle  ohne  Band,  die  Kreuse  der  8.  und  4.  Klasse  und  das  Militaär-Verdienstkreuz  am
Band  auf  der  linken  Brust  getragen.  Die  Bänder  der  2.,  3.  und  4.  Klasse  und  des  Militär-Verdienstkreuzes
  entsprechen  bei  geringerer  Breite  jenem  des  Großkreuzes.  Wird  nur  die  Ordensschnalle
angelegt,  so  werden  auf  dem  Band  der  riegsdekoration  die  goldenen  beziehungsweise  silbernen
Schwerter  getragen.  6

Der  Militär-Berdienstorden  mit  Schwertern  wird  unmittelbar  nach  dem  Militär-Max-Joleph.
  Orden  und  dem  Milttär.  Sanitäts-Ehrenreichen,  das  Militär-Vereienstkreuz  nach  der  Militar-Verdienstmedaille,
  alle  Kriegsdekorationen  vor  den  Friedensdekorationen  getragen.

Bayerische  Inhober  des  Ojsizierskreuses  tragen  gleichseitig  mit  diesem  die  ihnen  etwa  vorher
verliehene  3.  oder  4  Klasse  und  legen  beide  Dekoranonen  eist  beim  Vorücken  in  die  2.  Klasse  ab.
Ariegs=  und  Frtedensdekorationen  werden  nebeneinander,  auch  in  verschierenen  Klassen.  getragen:
Großklrruze  und  Ritter  der  1.  Klasse,  welche  die  Kriegs,  und  Friedensdekoration  der  gleichen  Klasse
besitzen,  wragen  am  groben  Ordensband  das  Ordenskreuz  mit  Schwertern.  «

BetVetleihungeinekhöberenKlassedesMtlitätsVetdieniiotdensoderdcsMilmätst
dienstkreuzes  wird  die  bieber  getragene  mit  den  oben  angegebenen  Einschränkungen  abgelegt  und
eingeliesert.  Ebenso  unterliegen  brim  Ableben  des  Beliehenen  alle  D.lorationen  des  Militär-Lnchnrden
  der  Einlieserung;  diese  hat  durch  das  Kriegsministerium  an  das  Großkanzleramt
zu  erfolgen.

dcie  Verleihung  einer  höheren  Klasse  soll  in  der  Regel  durch  den  Vesitz  des  nächslniedrigen
Grades  bedingt  sein.

Die  Besugnis,  im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs  sogleich  auf  dem  Schlachtseld  oder
bald  nach  erfolater  Tat  den  Orden  zu  verleihen,  kann  für  die  Dauer  des  mobilen  Verhältnisses  der
Armee  durch  Allerhöchste  B  Umacht  an  bayeriche  Armeetübrer  übertragen  werden.

Mut  dem  Besiß  des  Ordens  sind  Ansprüche  auf  Präbenden,  Adel  oder  sonstige  Vorrechte
nicht  verbunden.

Bel  einer  gerichtlichen  Berurteilung,  mit  der  der  Verlust  von  Orden  und  Ehrenzeichen  von
Rechts  wegen  verbunden  ist,  wird  die  Dekoration  eingesordert  und  vernichtet.  Desgleichen  bleibt  es

Staatshandbuch.  8