Militär-Verdienstorden. 113
7. Militär-Verdienstorden.
D von weiland Eeiner Majestät dem König Ludwig II. von Bayern am 19. Juli 1800
gestiftete Militär. Berdienstorden joll wie bisher, so auch künfiigdin dazu dienen, solche tapfere
Kriegstaten, denen es an der einen oder anderen statutenmäßigen Bordeingung zur Verleihung des
Militär. Max-Josi ph. Ordens gebricht, zu belohnen und besonders h. rvorragende Berdiensie um die
Armee im Krieg und Frieden durch ein äu ßerliches Ebrenzeichen anzuer kennen.
Der Milttär-Verdienstorden kann von allen An#hörigen des daverischen Heeres erworben
werden. Er kann außerde m an Zivilpersonen, die sich besonders und in hervorragender Weise um
die Armee verdient gemocht haben, und an Angehörige anderer Ameen verliehen werden.
Grobmeister des Ordens ist zu allen Zeiten des Königs Majestät.
Der Militär Berdienstorden besteht kümtighin aus solgenden Klassen: Großkreuz, 1. Klasse,
2. Klasse Olfizierskreuz, 3. Klasse. 4. Klasse; Militär-Verdienstkreuz.
Die 2. Klasse des Milirär.- Berdienstordens wird mit und ohne Stern, die 4. Klasse mit und
ohne Krone verliehen. Das Militär-Verdienstkrauz zersällt in ene erste und zweite Klasse.
Das Ordenzzeichen ist dei dem Großkreuz, der 1., 2., 3. und 4. Klasse ein dunkelblau
emailliertes Orden'trrag. in dessen Mitte auf der Borderseite des Allerdurchlauchtigsten Stisters
Namenschiffre „X"“ in Gold auf schwarzem Grunde angebracht ist, umgeben von einem weiß emall.
lierten Kranz, der in goldenen Schriftzeichen die Inschrist „MNorentl“ nägat; die Rückseite zeigt in
der Mitte den aufrechistebenden baverischen Löwen und in dem w'iß emaillierten Kranz die Zahl
1866 in goldenen r*1 zur Bezeichnung des Stistungsjabres. In den Lücken zwischen den vier
Armen des Kreuzes sind Flammen am Mittelstück angedr acht. Das Osfinierskreuz ist nur auf der
Vorderseite emailliert und wird von einer Krore üderraut; der untere Kreuzesarm ist den anderen
rrnüber länger gehalten Tie Ordenskrenze sind golden mit Ausnahme der 1. Klasse, die aus
Silber hergestellt ist; bei dem Ordenezeichen der 4 Klasse mit der Kronc ruht die letztere üder dem
oberen Kreuzesarm. Die Großkreuze und die Ordenskreuze der 1., 2. und 3. Klasse umerscheiden
sich durch ihre Größe. Daß Milttär. Berdienstkreuz gleicht in seiner Form dem Ordenszeichen der
4. Klasse; es ist aus Silber, nicht emailliert und har keine Flammen. Die 1. Klasse untencheidet
schuen der 2. Klasse dadurch, daß sie auf der Vorderseite mit dem Mittelstück der 4. Klasse aus.
gestattet ist.
Zum Großkreur gehört ein aus silbernen Strahlen bestehender achteckiger Stern, auf welchem
das Ordenszeichen in Gold und Emaille rubt. Der zur 1. Klasse gehörige Slern unterscheidet sich
durch geringere Ausmaße von jenem des Großkreuzes. Der Stern, welcher zur 2. Klasse verliehen
werden kann, entspricht dem der 1. Klasse, jedoch sehlen ihm die go denen Flammen des Ordenszeichens.
Wird der Militär, Berdienstorden oder das Militär Verdienstkreuz für tapsere Taten und
hervorrogende Leistungen im Kriege an VPersonen des Soldatenstandes verliehen, so trägt er in
allen Klassen über dem Ordenskreuz zwei gekreuzte römische Schwerter, die bei der 4. Klasse und
dem Militär-Verdienstkreuz aus Silder, bei den Üübrigen Klassen aus Gold gekertigt sind (Kriegsdekoration).
In besonderen ZFällen kann die Dekorotion mit Schwertern auch an Beamte der
Militärverwaltung und an Zivilpersonen für Verdienste auf dem Kriegsschauplatz verliehen werden.
Die Großkreuze kragen das Ordenskreuz an einem 10 cm breiten gewässerten welßseidenen
Band mit himmeldlauen Bordktreisen von der rechten Schulter zur linken Hüfte; in gleicher Weise
wird an einem ebensodbreiten gewässerten himmeldlauen Nand mit weißen Vordstreisen das Ordens.
kreuz der 1. Klosse getragen. Wird das große Ordensband nicht angelegt, so können die Grostreuze
und die Ritter der 1. Klasse das Ordenskreuz der detressenden Klasse in gleicher Weise wie die
Ritter der 2. Klasse um den Hals tragen. Der Stern des Großtfreuzes und jene der 1l. und 2.
Klasse werden aul der linken Bust desetigt. Das Offizlerskreuz wird auf der linken Brust unterhalb
der Ordensschnalle ohne Band, die Kreuse der 8. und 4. Klasse und das Militaär-Verdienstkreuz am
Band auf der linken Brust getragen. Die Bänder der 2., 3. und 4. Klasse und des Militär-Verdienstkreuzes
entsprechen bei geringerer Breite jenem des Großkreuzes. Wird nur die Ordensschnalle
angelegt, so werden auf dem Band der riegsdekoration die goldenen beziehungsweise silbernen
Schwerter getragen. 6
Der Militär-Berdienstorden mit Schwertern wird unmittelbar nach dem Militär-Max-Joleph.
Orden und dem Milttär. Sanitäts-Ehrenreichen, das Militär-Vereienstkreuz nach der Militar-Verdienstmedaille,
alle Kriegsdekorationen vor den Friedensdekorationen getragen.
Bayerische Inhober des Ojsizierskreuses tragen gleichseitig mit diesem die ihnen etwa vorher
verliehene 3. oder 4 Klasse und legen beide Dekoranonen eist beim Vorücken in die 2. Klasse ab.
Ariegs= und Frtedensdekorationen werden nebeneinander, auch in verschierenen Klassen. getragen:
Großklrruze und Ritter der 1. Klasse, welche die Kriegs, und Friedensdekoration der gleichen Klasse
besitzen, wragen am groben Ordensband das Ordenskreuz mit Schwertern. «
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dienstkreuzes wird die bieber getragene mit den oben angegebenen Einschränkungen abgelegt und
eingeliesert. Ebenso unterliegen brim Ableben des Beliehenen alle D.lorationen des Militär-Lnchnrden
der Einlieserung; diese hat durch das Kriegsministerium an das Großkanzleramt
zu erfolgen.
dcie Verleihung einer höheren Klasse soll in der Regel durch den Vesitz des nächslniedrigen
Grades bedingt sein.
Die Besugnis, im Namen Seiner Majestät des Königs sogleich auf dem Schlachtseld oder
bald nach erfolater Tat den Orden zu verleihen, kann für die Dauer des mobilen Verhältnisses der
Armee durch Allerhöchste B Umacht an bayeriche Armeetübrer übertragen werden.
Mut dem Besiß des Ordens sind Ansprüche auf Präbenden, Adel oder sonstige Vorrechte
nicht verbunden.
Bel einer gerichtlichen Berurteilung, mit der der Verlust von Orden und Ehrenzeichen von
Rechts wegen verbunden ist, wird die Dekoration eingesordert und vernichtet. Desgleichen bleibt es
Staatshandbuch. 8