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Zu Examinatorien über Pandecten sind bereit Prof. D. v. Malblanc,
Prof. D. Lang und Privat-Docent Lang.
Geschichte des römischen Rechts trägt vor Privat-Docent Lang.
Deutsches Privat-Recht nach Mittermaiers Grundsäße des gemeinen deut-
schen Privat-Rechts, zte Ausg., Prof. D. Rogge, um 3 Uhr.
Lehn-Recht, nach seinem Grundrisse zu Vorlesungen über das deutsche Lehn-
Recht, Tüb. 1326, und Böhmers Lehrbuch von 3—4, Prof. D. Michaelis.
Gemeines und Wörttembergisches Handels= und Wechsel-Recht
wird auf Verlangen zwei oder dreimal wöchentlich Derselbe vortragen.
Gemeines deutsches und Württembergisches Staars-Recht, nebst
den Grundsäßen des Polizei= und des Staats-Cameral-Rechts Ebender-
selbe, mit Beziehung auf sein Corp. jur. publ. German. acalem., Tüb. 1325, sechs-
mal wöchentlich, um 10 Uhr.
Gemeines deutsches und Württembergisches Staats-Recht, Prof.
D. Mohl, nach seinem Grundrisse des Württembergischen Staats= Rechts, Tüb.
1834, und Rudharts Lehrbuch, fünf mal wöchentlich, um 10 Uhr.
Geschichte des deutschen Rechts, Prof. D. Rogge, um : Uhr.
Deutsche Staats= und Rechts-Geschichte wird auf Verlangen Ober-
Justiz-Assessor D. Wächter viermal wöchentlich um 5 Uhr oder in einer andern.
gelegenen Stunde vortragen.
Das gemeine deutsche und Württembergische Straf-Recht Prof.“
D. Wächter, nach seinem Lehrbuch, fünfmal wöchentlich, um 5 Uhr.
Das gemeine und Württembergische Kirchen-Recht der Katholiben
und Protestanten, Prof. D. Scheurlen, nach seinem Grundrisse, Tüb. 1835,
um 8 Uhr.
Dus Württembergische Privat-Recht Prof. D. v. Malblanc um.
2 Uhr.
Das Württembergische Pfand-Recht Prof. D. Michgelis zweimal
wöchentlich.
Cloil-Proceß, mit oder ohne Ausarbeitungen, ist Prof. D. v. Malblanc.
bereit vorzutragen.
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