Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

Nro. 1. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag, den 5. Januar 1827. 
. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Gesetz, die Aushebung für das Jahr :827 betreffend. — Gesetz, in Betreff der direkten 
Steuern für das Finanz-Jahr 185%. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wiederbesebung erledigter Pfand-Commissariate. — Verfügung, die 
Verpflegung der Kinder unbemittelter gerichtlicher Gesangenen betreffend. — Privilegium gegen den Nachdruck 
der Schrift: Stutlgart und seine Umgebungen. — Die Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger be- 
treffend. 6 
Dienst-Erledigung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
a) Wesetz, bir Aushebung för das. Jahr 1823) betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
Die Zahl der zur Ergänzung und Erhaltung des Friedensfußes auszuhebenden 
Rekruten ist von Uns, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und mit Zustim- 
mung Unserer getreuen Stände, für das Jahr 3627 auf Dreitausend Fünf- 
hundert Mann fektgesetzt worden, so zwar, daß die ungehorsam Abwesenden und 
wegen Berufs Ausgenommenen, in so fern sie die Aushebung irifft, als gestellt in 
die Rekrutenzahl eingerechnet werden.
	        
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