Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

U. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Wiederbesetzung erledigter Pfand-Commissoriate. 
Da die in dem nachstehenden Verzeichnisse ausfgeführten Pfand= Commissariate 
in Erledigung gekommen sind, (vergl. Reg. Blatt S. 472) so ist deren Wiederbe- 
setzung auf die aus demselben ersichtliche Weise verfügt worden, was andurch zur 
allgemeinen Kenntnif gebracht wird. 
Die hienach neu ernannten Commissäre haben binnen acht Tagen zur Ver- 
pflichtung bei den betreffenden Bezirks „Gerishten sich zu melden und hierauf unver- 
weilt die ihnen übertragenen Geschäfte zu beginnen, worüber von diesen Gerichts- 
stellen die vorgeschriebenen Anzeigen an die K. Hppotheken, Commission zu erstatten sind. 
Stuttgart den 30. December 1336. Maucler. 
Verzeich niß 
der in Erledigung geommeen und wieder bestellten Psand-Commissariate. 
  
f 
Oberamts-Gerichts- Pfand- Commissarirs Statt der bisherigen neu besiellte Psand— 
Bezirke. Bezirke. Pfand-Commisfsäre Commis#e 
- I 
  
I.) Im Hres 
Besigheim. Besigheim. Reisinger. Riderer, Gustav, bisher 
Amts, Rotariats-Gehülfe 
in Großbotwar. 
Bietigheim. Sautter. Auch Rudolrb, bieher Amts- 
6 Nofariaté. Gehülfei in Güg- 
lingen. 
  
II. Im Donau= Kreise. 
Buchau. Buchau. Kloß. Nißlin, Franz K#er, f#ü. 
U% her: Stadtschreiberei-Ge- 
Ü hülfe in Saulgau. 
Zur Beglaubigung: 
Der Kanzlei-Direktor des K. Jastiz-Ministerium: 
Prieser.
	        
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