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Die er ste Abtheilung besteht aus den Referendaͤren
Fetzer, Autenrieth,
von der Luͤhe, Fraas,
Mandri, v. Hirrlinger,
Wagner, Maier, von Hall;
Wocher,
die zweite Abtheilung aus den Referendaͤren
Horn, Jordan,
Krauß, Pfizer,
Roͤmer, Schneider,
Schmidlin, Schuster.
Biegger,
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den 20., die der
zweiten am Dienstag den 27. Mai d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und beziehungsweise
an den bezeichneten Tagen (Nachmitrags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der
Canzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Amveisung zu erhalten.
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber nicht
genannten Referendare, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der auberaumten Frist
nicht eingereicht haben, werden hiemit, dem angedrohten Präjudiz gemäß, von dieser
Semester-Prüfung ausgeschlossen und auf die nächste verwiesen.
Stuttgart den 18. April 1328.
Maucler.