Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Die  er  ste  Abtheilung  besteht  aus  den  Referendaͤren

Fetzer,  Autenrieth,
von  der  Luͤhe,  Fraas,
Mandri,  v.  Hirrlinger,
Wagner,  Maier,  von  Hall;
Wocher,

die  zweite  Abtheilung  aus  den  Referendaͤren
Horn,  Jordan,
Krauß,  Pfizer,
Roͤmer,  Schneider,
Schmidlin,  Schuster.
Biegger,

Die  Candidaten  der  ersten  Abtheilung  haben  am  Dienstag  den  20.,  die  der
zweiten  am  Dienstag  den  27.  Mai  d.  J.  in  Stuttgart  sich  einzufinden,  und  beziehungsweise
  an  den  bezeichneten  Tagen  (Nachmitrags  zwischen  3  und  5  Uhr)  auf  der
Canzlei  des  Ober-Tribunals  sich  zu  melden,  um  daselbst  die  weitere  Amveisung  zu  erhalten.


Die  zu  der  bevorstehenden  Prüfung  zwar  ebenfalls  zugelassenen,  hievor  aber  nicht
genannten  Referendare,  welche  ihre  Probe-Arbeiten  binnen  der  auberaumten  Frist
nicht  eingereicht  haben,  werden  hiemit,  dem  angedrohten  Präjudiz  gemäß,  von  dieser
Semester-Prüfung  ausgeschlossen  und  auf  die  nächste  verwiesen.

Stuttgart  den  18.  April  1328.
Maucler.