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b) Bekanntmachung, den Uebertritt der Referend ire zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu Oberamts-
Gerichten betreffeud.
Diejenigen Referendär: zweiter Classe, welche nach der Verfügung vom 19. Juli
3a7 (Reg. Blatt S. 307) die erste Hälfte ihres Dienst-Probe-Tahres bei den K. Ge-
richtshöfen erstanden haben, werden hiemit für die zweite Hälfte des Probe-Jahrec
den hienach benannten Oberamts-Gerichten zugetheilt:
1) der Referendir Rödinger dem Oberamts-Gerichte Künzelsauz
2) der Referendär Schmid dem Oberamts-Gerichte Ravensburg;
5) der Reserendär v. Reinhard dem Scadt-Gerichte Stuttgarr;
4) der Referendär Camerer dem Oberamts-Gerichte Brackenheim;
5) der Referendär Dür dem Oberamts-Gerichte Mergentheim;
6) der Referendär v. Mögling dem Oberamts-Gerichte Ludwigsburg;
7) der Referendir Hammer dem Oberamts-Gerichte Oehringen;
3) der Referendär Walther dem Oberamts-Gerichte Hall;
9) der Referendär Burger dem Oberamts-Gerichte Gerabronn;
10) der Referendär Sting dem Oberamrs-Gerichte Tübingen.
Die vorbenannten Referendäre haben bei den bezeichneten Oberamts-Gerichten
acht Tage nach dem Ablaufe der ersten Hälfte ihres Probe-Jahres ihre Funktionen
anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von
diesem Antritte gewärtigt.
Stuttgart den 26. Januar 1828.
Maucler.
Uc) Das Resultat der Concurs-Prüfung der Rechts-Candidaten im Monat December 1627
betreffend.
Zu der nach der Bekanntmachung vom 16. Obtober 1337 (Reg. Blatt S. 330)
auf den Monar December desselben Jahres angeordneten Concurs-Prüfung sind zehn
Rechts-Candidaten zugelassen worden, von welchen Einer im Verlaufe der Prüfung
von Fortsehung derselben wieder abgestanden ist. Die übrigen neun Candidaten wur-
den dagegen für befähigt erkannt, die praktische Dienst-Laufbahn als Referendäre
zweiter Classe anzutreten, und zwar haben erhalten: