Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

237 
Nro. 27 
Regierungs = Blatt 
für das' 
Königreich Württemberg. 
Montag, den 5. Mai 1828. 
  
. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Allgemeine Gewerbe Ordnung. — Zusaßz= Gesetz zu der allgemeinen Gewerbe-Orbnung. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Geseße: 
1) Allgemeine Gewerbe, Ordnung. 
Wilhelm, 
von Gottes Guaden König von Wurttemberg. 
Um die Zunft= und Gewerbe-Einrichtungen in den verschiedenen Landestheilen 
sowohl unter sich, als mit den Vedürfnissen der Zeit in nähere Uebereinstimmung zu 
setzen, haben Wir die hierüber bestehenden Gesehe einer vollständigen Durchsicht unter- 
worfen. 6 
In Folge dessen verordnen und versügen Wir, nach Anhdrung Unseres Ge- 
heimen Raths und unter Zusiimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.