Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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sigen Prüfung unterwerfen können. In Beziehung auf die Vorkenntnisse, welche die 
Zulasfung zum deutschen Schulstande bedingen, so wie auf die Bedingungen der Aufnah= 
we in das Seminar wird auf die Verordnungen von 2. Juli 1325 (Reg. Blatt Nro. 29) 
und vom 19. December 73:6 (Reg. Blatt Rro. 51) hingewiesen, so wie- namentlich da- 
rauf aufmerkfam gemachr, daß jeder das fünfzehente Lobensjahr zurückgelegt haben 
muß. Sämtliche Dekanat= und Pfarr-Aemter werden hiemit augewiesen, nicht nur 
dafür besorgt zu seyn, daß die Birtschriften um Zulassung zum Schulstand, wie um 
Aufnahme in das Seminar unter genauer Beobachtung der vorgeschriebenen Form un- 
sehlbar im Monat März bei dem K. Consistorium einlausen, indem späterhin jede 
Bitte dieser Art ohne Wirkung bleibt, sondern auch die genannten Prüfungs-Tage 
den in ihrem Bezirk befindlichen Bittstellern genau und mit dem Anhang bekannt zu 
machen, daß sie, ohne auf besondere Erlasse zu warten, sich den Tag vor den fesige- 
seczten Terminen in Eßlingen einzufinden und der gesehlichen Prüfung zu unterwerfen 
haben, von deren Erfolg erst die Entscheidung ihrer Bitte abhängt. Wer diese Prü- 
sungo-Termine versäumt, wird für dieses Jahr uscht mehr zugelassen. Ein Jeder hat 
die Zeugnisse der Schul-Conferenz-Direktoren über seine Fähigkeit dem Seminar- 
Rektorat vorzulegen. 
Stuttgart den 3y. Februar 1829. 
Waͤchter. 
2. Der Regierung des Donau-Kreises. 
Milde Stifrung des verstorbenen Pfarrers Böhrer in Essenhausen. 
Der am 35. Juli 1828 verstorbene katholische Pfarrer Joseph Böhrer in Essen- 
hausen, O.A. Ravensburg, hat durch Testament, neben einem besonderen Vermächtniß 
von too fl. für die Orts-Schule, die dortige Kirchen-Fabrik zur Universal-Erbin seines 
Vermögens im Betrag von 269/ fl. eingeseßt. 
Zum ehrenden Andenken des Verstorbenen wird diese edle Handlung hiemit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Ulm den 20. Februar 1329. 
Holzschuher.
	        
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