Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

269 
b) Verfügung, in Betreff der Beurkundung der cameralamtlichen Frucht- und Wein-Verkaufs- 
Anweisungen durch die Käufer. 
Die Instruktlon für die Cameral-Kastenknechte §. 23, desgleichen die Instruktion 
für die Cameral-Küfer F. 12 bestimmt, daß die Kastenknechte und Küfer bei jedesmali- 
ger Abfassung eines verkauften Getreide= oder Wein-Quantums von dem Käufer oder 
von demjenigen, welcher in dessen Namen die Abfassung besorgt, den Empfang auf der 
dom Cameral-Amte ausgestellten Anweisung mit Bemerkung des Tags der Abgabe 
bescheihigen lassen sollen. 
Da man wahrgenommen hat, daß diese Vorschrift hie und da nicht mehr beobach- 
tet wird; so wird dieselbe mit der Ausdehnung erneuert, daß der Käufer, neben der 
Bescheinigung des Empfangs des erkauften Getreide= oder Wein-Ouantums, zugleich 
auch den Preis zu beurkunden hat, welcher von ihm bezahlt worden ist. 
Die K. Cameral-Aemter haben die ihnen untergebenen Kastenknechte und Küfer 
zur genauen Beobachtung dieser Vorschrift anzuhalten: bei der Prüfung der cameral- 
amtlichen Rechnungen aber ist jedesmal zu untersuchen, wie diese Vorschrift befolgt 
worden, und jede Uebertretung derselben gebährend zu ahnden. 
Stuttgart den 35. Juni 18-29. 
Für den Finanz-Minister: 
Der Gceheimerath, 
Kerner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch den Tod des Oberamts-Arztes D. Henrichsen ist die Stelle eines 
Oberamts-Arztes von Vrackenheim in Erledigung gekommen. Mit derselben ist aus 
der Staats-Casse ein Gehalt von 350 fl. und ein Schreibmaterialien-Aversum von 
10 fl., neben einem ferneren Gehalt von nhoo fl., einem weiteren Schreibmaterialien- 
Aversum von 1°0 fl. und einer Pferds-Ration aus Körperschafts-Cassen verbunden. 
Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Neckar- 
Kreises zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.