Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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Nr. 219. 
Aenderung der messingenen Wischstöcke M/71. 
Berlin, den 15. September 1879. 
Es hat sich ergeben, daß der Griff des messingenen Wischstockes zu den Schußwassen M/71 sich in der 
Durchlochung flir den Zapfen des Stockes schnell abnutzt und außerdem eine falsche Handhabung des Stockes 
im Gebrauche begünstigt, in Folge welcher die Führung des Wischpolsters nach dem Drall verloren geht. 
Zur Abhülfe dessen ist beschlossen worden, den jetzigen Griff vurch einen solchen aus Holz zu er- 
Feen, chr in der Richtung des Stockes liegt und mit letzterem durch zwei eiserne Oehre drehbar ver- 
unden ist. . 
Sämmtliche im Gebrauche der Truppen befindlichen, sowie die bei den Artillerie-Depots vorräthigen 
messingenen Wischstöcke M/71 sind dementsprechend umzuändern. 
Die Griffe neuer Konstruktion werden seitens der Gewehrfabrik in Spandau geliefert und zwar 
erhält: ein jedes Infanterie= und Jäger-Bataillon, einschließlich des Garde-Schützen--Bataillons, sowie jede 
Unteroffizierschule 48, jedes Fuß-Artillerie-Bataillon 24, jedes Pionier= und Eisenbahn-Bataillon 32, jedes 
Dragoner-, Husaren= und Ulanen-Regiment mit Ausschluß der Husaren-Regimenter Nr. 7 und 9, 30, die 
Husaren-Regimenter 7 und 9 jedes 60, jedes Landwehr-Bezirks-Kommando 1 Stück; außerdem erhält jedes 
der vorgenannten Bataillone, jede Unteroffizierschule und jedes der vorbezeichneten Kavallerie-Regimenter einen 
ihrer Bewaffnung entsprechenden, mit Griff neuer Konstruktion versehenen Wischstock M/71 als Probe für 
die zu bewirkende aran h der vorhandenen Wischstöcke M/71 
  
er Bedarf an Griffen bei den Artillerie-Depots ist seitens der Fuß-Artillerie-Brigaden der In- 
spektion der Gewehrfabriken baldigst mitzutheilen. 
edes Artillerie-Depot und Filial-Artillerie Depot erhält einen zum Infanterie-Gewehr M/71 
passenden Probestock. 
Grisse und Probestöcke werden unentgeltlich geliefert. 
Die Umänderung der Wischstöcke ist den Büchsenmachern der Truppen bezw. den Zenghausbüchsen- 
machern zu Üübertragen. Dieselbe zerfällt in Abnehmen des alten Griffs, Verkürzen des Stockes, Anschneiden des 
Verbindungsschraubengewindes und Aufpassen des neuen Griffs. Die Büchsenmacher erhalten für die qu. Um- 
änderung eine Verglltigung von 20 Pfennig pro Wischstock. 
Diese Vergütigung. sowie die durch die Zusendung der Grisse und der Probestöcke enistehenden 
Transportkosten haben die Truppen aus ihren Waffenreparaturfonds, die Artillerie-Depots aus Kapitel 37, 
Titel 18a s5 tats zu berichtigen. Die wegfallenden bisherigen Griffe sind zu Gunsten derselben Fonds 
zu verwerthen. 
Die gelieferten Probestöcke sind bei später eintretendem Bedarf in den Etat einzustellen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
i Muller. 
No. 618. 8. 79. Art. 1. v. Voigts-Rheg. 
Nr. 220. 
Berechnung der Frachtsätze für die auf den Linien der Köln-Mindener-Eisenbahngesellschaft beförderten 
Militärgüter. 
Berlin, den 15. September 1879. 
Nech einer Mittheilung der Direktion der Köln-Mindener-Eisenbahngesellschaft werden für die Beförderung 
von Militär-Gütern auf den Bahnlinien derselben seit 19. Oktober 1876 bis auf Weiteres die in dem 
Reglement für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf Staats-Eisenbahnen 2c. vom 
r# 1870 festgesetzten und nicht die mit der genannten Direktion in dem bezüglichen Vertrage — (siehe 
Beilage zu Nr. 20 des Militär-Wochenblattes de 1866) — vereinbarten Frachtsätze berechnet. 
Es wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Kriegs-Ministerium; Millttr·Velonomi Deanteme. 
No. 120. 9. 79. M. O. D. 3. v. Hartrott. Wimmel.
	        
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