Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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3) Jeder Uebertritt von einem bei der Staatsdiener-Pensions-Anstalt betheiligten 
Amte auf eine bei der geistlichen Wittwen-Anstalt betheiligte Kirchen= oder 
Lehrstelle, oder von einem Amt der leßteren Art auf eine Dienststelle der erste- 
ren Categorie hat die Folge, daß ein solcher Oiener von der Zeit der Dienst- 
Veränderung an aus seiner bisherigen Verbindung mit der Pensions-Anstalt, 
bei welcher sein früheres Amt betheiligt ist, austritt, und dagegen in die Ver- 
bindung mit der andern Pensions-Anstalt, wozu ihn sein neues Amt berech- 
tigt, ausgenommen wird. 
Eine Zurückforderung der Einlagen und Beiträge von der Pensions-Anstalt, mit 
welcher der Diener früher in Gemeinschaft stand, findet so wenig als eine rückwärtige 
Nachzahlung von Beiträgen an die Pensions-Anstalt, bei welcher das neue Amt be- 
theiligt ist, Statt. Jedoch werden einem auf ein pensionsberechtigtes Staatsamt ver- 
setzten Kirchendiener gegen Entrichtung des vollen Eintrittsgelds von dem neuen Ge- 
halte, auch die auf der früher bebleideten Kirchen= oder Lehrstelle zugebrachten Dienst- 
Jahre in seine Dienstzeit als Sraatsdiener eingerechnet. 
Stuttgart den 10. Januar 1829. 
Schmidlin. Varnbüler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Ober-Eisenbach, Oberamts und 
Dekanats Tettnang, begreift im Pfarr-Orte und in eilf Filialien 339 Pfarr-Genossen, 
und gewährt an Garten-Ertrag, Kapital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren ein Ein- 
kommen von 650 fl. Die Bewerber haben ihre Eingaben an den katholischen Kirchen- 
rath einzuschicken. 
à) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Täbingen, Didhzese Ba- 
lingen, mit 520 Pfarr-Genossen, und einem Einkommen von 535 fl. nach den neuesten 
Normal-Preisen, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig zu melden.
	        
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