Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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barkeit und Polizei-Verwaltung zugesichert worden sind, in den in der Beilage Nro. II 
gedachter Deklaration bezeichneten Gemeinde-Bezirken alsbald ausuͤben zu duͤrfen: so 
fuͤgen Wir solches andurch zu wissen, und befehlen Unseren Landesstellen und Be- 
hörden, sich in eintretenden Fällen hienach zu achten. 
Gegeben Stuttgart den 30. November 1329. 
Wilhelm. 
Der Justiz-Minister: 
Freiherr von Maucler. 
Der Minfkster des Innern: 
v. Schmidlin. 
Auf Befehl des Rönigs: 
Der Staats, Sekretär, 
Vellnagel. 
B8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 19. v. M. 
die durch gerichtliches Erkenntniß erledigte Kanzlisten= Stelle bei dem K. Gerichtshofe 
in Tübingen dem von dem Amts-Notariate Dürrmenz, Oberamts Maulbronn, abge- 
bommenen Christoph Ludwig Model zu übertragen; 
vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. den Gerichts-Rotar Neidhardt, von 
Waiblingen, seinem Ansuchen gemäß, wegen sehr hinfälliger Gesundheits-Umstände in 
den Ruhestand zu verseßen, und 
durch höchste Entschließung vom 28. v. M. das erledigte Revier Sittenhardt zwei- 
ter Elasse im Comburger Forste dem Forst-Assistenten Gürtenberger, von Comburg, 
zu übertragen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 9. d. M. den Hof- 
rath v. Lehr auf die von ihm wegen seiner leidenden Gesundheit eingelegte Bitte von 
der bisher bekleideten Theater-Direktion gnädigst entbunden, und diese Stelle proviso- 
risch dem ersten Kammerherrn der Königin Mgjestät, Grafen von Leutrum, 
übertragen.
	        
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