Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Um  diesem  Uebelstande  zu  begegnen,  werden  die  Bezirks-Polizeikhmter  angewiesen,
die  in  das  Waisenhaus  aufgenommenen  Kinder  im  Zeitpunkt  der  Einlieserung  jedesmal
  dem  betreffenden  Arzte,  auch  wenn  derselbe  sie  früher  schon  besschtigt  hat,  vorstellen
  zu  lassen,  und  wenn  hiebei  ein  in  kürzerer  Zeit  zu  heilendes  dußeres  oder  inneres
Krankheitsübel  an  ihnen  gefunden  wird,  bis  zur  Heilung  desselben,  zu  welcher  sogleich
Veranstaltung  zu  treffen  ist,  die  Einlieferung  im  Anstand  zu  lassen,  bei  Uebeln  von
längerer  Dauer  und  zweifelhafter  Heilbarkeit  aber  den  Bescheid  der  Commission  für
die  Erziehungshäuser  über  die  Vollziehung  der  Aufnahme,  unter  Anschluß  eines  ärztlichen
  Gutachtens  über  die  Natur  des  Uebels,  einzuholen.

Stuttgart  den  5.  Januar  1332.  d'Autel.

Dienst-Erledigungen.

1)  Bei  der  Regierung  des  Donau-Kreises  ist  eine  etarsmäßige  Assessorsstelle  mit
dem  Normal-Gehalte  von  300  fl.  in  Erledigung  gekommen,  bei  deren  Wiederbesehung
vorzugsweise  auf  einen  Rechnungs-Verständigen  Rücksicht  genommen  werden  wird.
Die  Bewerber  um  diese  Stelle  haben  ihre  Gesuche  innerhalb  drei  Wochen  bei  der
gedachten  Kreis-Regierung  einzureichen.

2)  Die  Oberämter  Balingen  und  Geißlingen,  von  welchen  das  Erstere  in
der  ersten,  das  Lebrere  in  der  zweiten  Besoldungs-Classe  steht,  sollen  definitiv  wieder
besebt  werden.  Die  Bewerber  um  diese  Stellen  haben  ihre  Gesuche  innerhalb  vier
Wochen  bei  der  betreffenden  Kreisregierung  einzureichen.

5)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Helferat  Schorndorf,  das  mit  den  gewöhnlichen
  Geschäften  eines  Helfers  in  dieser  5779  evangelische  Eimvohner  zählenden  Stadt
und  mit  einem  auf  600  fl.  nach  Sportelpreisen  berechneten  Dienst-Einkommen  verbunden
  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  cvangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
  zu  melden.

4)  Die  wieder  zu  besetzende  katholische  Pfarrei  Neufra,  Oberamts  und  Dekanats
  Rottweil,  begreift  das  Pfarrdorf  mit  455  Pfarr-Genossen,  und  hat  760  fl.  Einkommen
  von  Güter-Ertrag,  Zehnten,  Grundgefällen,  Capitalien,  Besoldungen  und  Gebühren.
  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrath
  zu  melden.  «