Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro.  3.

Regierungs--Blatt

 

 

 

 

für  das
Königreich  Württemberg.
Samstag,  den  21.  Jannar  1832.
r  5rombmvßtl“r  —

Königl.  Dekrete.  Bewilligungen  zu  Annahme  fremder  Orden.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfusungen  der  Devartements.  Bekanntmachung,  die  Auflösung  der  bisberigen  Fopotheken-Gommission
  und  die  Anordnung  einer  neuen,  für  das  Pfandwesen  der  Eremten,  betreffeud.  —  Termin  für  die  Anzeigen
  von  der  Gesamkzahl  der  in  den  Rekrurtrungs=  Listen  der  Oberamts-Wezirke  verzeichneten  Mlirär#=pflichtigen.
  —  Vorladung  der  Militärpstichtigen  zu  der  Ziehung  des  Looses  und  der  Musterung  für  die
dießjährige  Aushebung.

DOienst-Erledigungen.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Bewilligungen  zu  Annahme  sremder  Orden.

Seine  Königliche  Majestát  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  16.  d.  M.
an  den  Ordens-Vice-Kanzler  dem  Stallmeister,  Major  v.  Hamel  die  nachgesuchte  Erlaubniß,
  den  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  der  Franzosen  ihm  verliehenen  Orden
der  Ehrenlegion  anzunehmen  und  zu  tragen,  gnädigst  ertheilt,  wie  auch

vermoge  höchsten  Dekrets  vom  13.  d.  M.  an  den  Ordens-Wice-Kanzler  dem  Geheimen
  Hofrath,  Bibliothekar  Münch  auf  sein  Ansuchen  die  Erlaubniß  zu  ertheilen
geruht,  das  von  des  Königs  der  Niederlande  Majestär  ihm  verliehene  Ritter-Kreuz
des  Niederländischen  Lôwen-Ordens  anzunehmen  und  zu  tragen.