Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände VI-LX. (61r)

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(Nr.  5263.)  Statut  wegen  Bildung  einer  Genossenschaft  zur  Ent-  und  Bewaͤsserung  der
Wiesen  im  kuͤckerather  Bachthale.  Vom  25.  August  1860.

Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Prinz  von  Preußen,
Regent,

ertheilen  hiermit  dem  beigeschlossenen  Statute  wegen  Bildung  einer  Genossenschaft

  zur  Ent-  und  Bewaͤsserung  der  Wiesen  im  Lückerather  Bachthale,  auf

Grund  des  Gesetzes  vom  28.  Februar  1843.  V.  56.  und  57.  (Gesetz-Sammlung

vom  Jahre  1843.  S.  51.)  und  des  Gesetzes  vom  11.  Mai  1853.  Artikel  2.

(Gesetz-Sammlung  vom  Jahre  1853.  S.  183.),  die  landesherrliche  Bestätigung.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Ostende,  den  25.  August  1860.
(L.  §.)  Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.

Gr.  v.  Pückler.  Für  den  Justizminister:
Miüller.

Statut

des  Lückerather  Wiesenverbandes  im  Kreise  Sieg,
Bürgermeisterei  Ruppichteroth.

Verhandelt  Rose,  den  30.  Juni  1857.

V.  dem  unterzeichneten  Bürgermeister  erschienen  die  Eigenthümer  der  Grundstücke
  in  dem  Lückerather  Bachthale  bei  Rose,  wie  sie  auf  der  beigeschlossenen
Karte  des  Wiesenbaumeisters  Börner  vom  Jahre  1857.  und  dem  dazu  gehörigen
  Katasterauszuge  vom  16.  Februar  1857.  bezeichnet  sind,  und  verabredeten
unter  sich  folgenden  Genossenschaftsvertrag  auf  Grund  des  Gesetzes  über  die
Benutzung  der  Privatflüsse  vom  28.  Februar  1843.  99.  56.  ff.  (Gesetz  Sammlung
  vom  Jahre  1843.  S.  51.).

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