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die evangelische Pfarrei Bermaringen und Themmenhausen, Dekanats Blaubeuren,
dem Pfarrer Hoͤrner in Brenz, Dekanats. Heidenheim, ·
die katholische Pfarrei Rottweil-Altstadt, Dekanats Rottweil, dem Vikar Supp,
dermaligem Pfarrverweser zu Zwiefalten, und
die katholische Pfarrei Blitßenreuthe, Dekanats Ravensburg, dem Pfarrverweser
Rieger in Stetten, Dekanats Wiblingen, wie auch
vermöge höchsten Dekrets vom 17. d. M. die evangelische Pfarrei Pflugfelden,
Dekanats Ludwigsburg, dem Pfarrverweser Mayper daselbst gnädigst verliehen.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 21. d. M.
das erledigte Revier Wildbad, Forstamts Neuenbürg, dem Forst-Referendär v. Gült-
lingen, gegenwärtig Amtsverweser daselbst, und
das Revier Calmbach, Forstamts Neuenbürg, dem gegenwärtigen Verweser dessel-
ben, Forst-Referendar Schott, so wie
vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. die bei der Regierung des Jart-
Kreises erledigte etatsmäßige Sekretärsstelle dem Referendär bei dem Ministerium des
Innern, Schneider, und
die bei derselben Kreis-Regierung erledigte etatsmäßige Registrarorsstelle dem seit-
herigen Kanzlei-Assistenten dieser Kreis-Regierung, Registrator Serer, zu übertragen,
auch
dem Registratur-Gehülfen, Kanzlei-Assistenten Reichmann bei dem Ministerium
des Innern den Titel eines Registrators zu verleihen gnädigst geruht.
II. Verfügungen der Departementeé.
A) Des Justiz-Departements.
1. Des Justiz-Ministerium.
a)Wohnsitz-Veränderung des Rechts-Consulenten Hecker.
Da der Rechts-Consulent Hecker von Ludwigsburg seinen Wohnsiß nach Sturt-
gart verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 21. Mai 1832. Schwab.