Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro. 3. 
Regierungs--Blatt 
  
  
  
  
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 21. Jannar 1832. 
r 5rombmvßtl“r — 
Königl. Dekrete. Bewilligungen zu Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfusungen der Devartements. Bekanntmachung, die Auflösung der bisberigen Fopotheken-Gommis- 
sion und die Anordnung einer neuen, für das Pfandwesen der Eremten, betreffeud. — Termin für die An- 
zeigen von der Gesamkzahl der in den Rekrurtrungs= Listen der Oberamts-Wezirke verzeichneten Mlirär#= 
pflichtigen. — Vorladung der Militärpstichtigen zu der Ziehung des Looses und der Musterung für die 
dießjährige Aushebung. 
DOienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligungen zu Annahme sremder Orden. 
Seine Königliche Majestát haben vermöge höchsten Dekrets vom 16. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler dem Stallmeister, Major v. Hamel die nachgesuchte Er- 
laubniß, den von Seiner Majestät dem Könige der Franzosen ihm verliehenen Orden 
der Ehrenlegion anzunehmen und zu tragen, gnädigst ertheilt, wie auch 
vermoge höchsten Dekrets vom 13. d. M. an den Ordens-Wice-Kanzler dem Ge- 
heimen Hofrath, Bibliothekar Münch auf sein Ansuchen die Erlaubniß zu ertheilen 
geruht, das von des Königs der Niederlande Majestär ihm verliehene Ritter-Kreuz 
des Niederländischen Lôwen-Ordens anzunehmen und zu tragen.
	        
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