Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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II. Zum akademischen Studium der evangelischen Theologie außerhalb des Seminars 
sind Folgende ermaͤchtigt worden: 
1) Braun, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Duͤrrenzimmern. 
2) Dürr, Sohn des Bürgers in Merklingen. 
5) Günzler, Sohn des Dekans in Leonberg. 
4) Kübler, Sohn des Tuchpreßmeisters in Ludwigsburg. 
5) RNanz, Sohr des Pfarrers in Zavelstein. 
5) Paulus, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Thalheim. 
7) Pfeilsticker, Sohn des Gerichts-Notars in Balingen. 
3) Pichler, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Unterlenningen. 
9) Plessing, Sohn des Ober-Postmeisters in Ulm. 
10) Pasmann, Sohn des Pfarrers in Großglattbach. 
11) Rau, Sohn des verstorbenen Pfarrers in Plattenhardt. 
12) Rößlen, Sohn des verstorbenen Hospital-Hausmeisters in Ulm. 
15) Schneider, Sohn des Wirths in Eßlingen. 
14) Sepfferheld, Sohn des verstorbenen Cameral-Berwalters in Münsingen. 
15) Zeller, Sohn des Pfarrers in Laichingen. 
Sturtgart den 15. Oktober 1332. Flatt. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, den Einzug der Accise von Verkäufen der Staats-Finanz-Verwalkung betreffend. 
Da man für angemessen erachtet, die Vorschrift der Cameral-Rechnungs-Imruk= 
tion vom 31. Mai 1319, K. 59, wonach 
bei Holzverbäufen die Accise zugleich mit dem Erlöse zu erheben und 
von den Cameral-Beamten für die Accise-Casse zu verrechnen ist, 
auch auf die übrigen Verkäufe der Staats-Finanz-Verwaltung in der Art auszudehnen, 
daß dasjenige Erhebungsamt, welchem der Einzug des Erlöses obliegt, auch die Accise 
zu erheben und darüber mit der betreffenden Accife-Casse sich zu berechnen hat, wobei
	        
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