Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

  
  
Benennung der Gegenstaͤnde. 
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auch beim Landtransport, wenn die Steine nach einer Ablage zum Verschiffen be- 
stimmt sind. 
b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein; ferner: ueechte Steine in Ver- 
bindung mit unedeln Metallen, auch echte und unechte geschliffene Steine/ Perlen 
und Korallen ohne Fassung 
Anmerk. zu a u. b. 1) Große Mangoafbeilen (Statuen, Büsten“ und dergleichen), Flimtensteine, seine 
Schleif= und Wetzsteine, auch Waaren aus Serpentinstein zahlen die allgemeine 
Eingangsabgabe. 
2) Bruch= und behauene Bausteine bei der Einfuhr auf dem Bodensee frei. 
5) An den Bayerischen und Wintemberzischen Grenzen secht vom Rbein- von 
Muͤhl- und großen Schleifsteinen . .. ... ... 
li)thoJraxhckStecne............. 
Otetnkohlen... -. 4 
Stroh-, Rohr= und Bastwaaren: 
a) Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schilf 
b) Stroh= und Bastgeflechte, grobe Strohhüte und Decken aus unespalienem Stiob— 
Spahn- und Rohrhuͤte ohne Garnitur.. . 
c) feine Bast- und Strohhuͤteß. .... . ..... 
Talg (eingeschmolzenes Thierfetth. . 
Theer, Daggert, gemeines Pech. 
Toͤpferthon und Toͤpferwaaren: · 
a)gdpferthousttrPorzellanfabrtkcn(Porzellanerde)....... 
b) Gemeine Topferwaaren, Fliesen, Schmelztieel 
Jc) Einfarbiges oder weißes Fayence oder Steingut, irdene Pfeisen 
d) Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes Fapence oder Steingut 
e) Porzellan, weißes .. 
s) Porzellan, farbiges und weißes mit farbigen Streifen- auch bergeiichen mit Mae 
rei oder Vergoldnnnnng . .... .. 
 
	        
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