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Benennung der Gegenstände.
Abfälle
von Glashütten, desgleichen Glasscherben und Bruch; von Seifũiedereien die Unter-
lauge; von Gerbereien das Leimleder; ferner Thierflechsen, Oorner, Hornspiten.
Klauen und Knochen, letztere moͤgen ganz oder zerkleinert feon .
Anmerk. An den Baperischen und Württemberg'schen Grenzen
Baumwolle und Baumwollenwaaren:
a)Rohe Baumwolle .
b)Baumwollengarn«
1) weißes ungezwirntes, und Watten ,
2) doublirtes, gezwirntes Garn (Zwirn, Srrickgarn), ingleichen alles gefärbte Garn .
c)BaumwollenedesgleichenausVaumwolleundLemen,olmeBccmtschungVonSecde
und Wolle, gefertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen (Tuͤll), Posamentier-,
Knopfmacher-, Sticker- und Putzwaaren; auch Gespinnst und Tressenwaaren aus
Metallfäden (Lahn) und Baumwolle orer Baumwolle und Leinen, außer Verbin-
dung mit Seide, Wolle Eisen, Gle, Holz, Leder, Messing, Stahl und andern
Materialien
Blei:
a) Rohes, in Bloͤcken, Mulden ꝛc.
b) Grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Roͤhren, Schrot, Platten u. s. w.
c) Feine Bleiwaaren, als: Spielzeug 2c., ganz oder theilweise aus Vei- * der-
leichen lackirte Waaren . .
Bürstengtnders und Siebmacherwaaren:
a)grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Politur u und Lack
b) feine, in Verbindung mit andern Materialien
Droguerie= und Apotheker-, auch Farbewaaren:
a)Chemische Fabrikate für den Medicinal= und Gewerbegebrauch, auch Präparate,
4therische auch andere Oele, Säuren, Salze, eingedickte Säfte; deßgleichen Ma-
ler-, Wasch-, Pastellfarben und Tusche, Farben= und Tuschkasten, feine Pinfel,
Mundlack (Oblaten), Englisch-Pflaster, Siegellack u. s. ##;z überhaupt die unter
Apotheker-, Droguerie= und Farbewaaren gemeiniglich begriffenen Gegeußände,
sofern sie nicht besonders ausgenommen sind .