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II. die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar den
1., 2. u. 5. September (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) vorgenommen werden,
wobei die zweite (jüngere) Jahresklasse nur an den beiden ersten Tagen zu er'
scheinen hat.
III. Die Prüfung der Universt täts-Candidaten ist auf den 10. und 11. Sep-
tember (Donnerstag und Freitag) wozu nach Beschaffenheit der Umstände noch der
dritte Tag (Samstag) hinzukommen kann, bestimmt. Zu derselben sind Lidius,
NKenophons Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen.
IV. Die Conkurs-Prüfung für die Aufnahme in das höhere evangelische Se'
minar ist auf den 29. u. 50. September, 1. Oktober (Dienstag, Mittwoch, Donner“
stag) sestgesest. Zu derselben sind Cicero de olliciis und de natura Deorum, die
platonischen Dialogen, Phädon, Eriton, Eutyphron, Phädrus und eine ebreische
Bibel mitzubringen.
Die Personal-Tabellen für die Prüfung Nr. II., welche mit Blattern-Impfungs“
Zeugnissen zu versehen sind, müssen spätestens am 1. August, die Gesuche um Zu-
lassung zu der Prüfung Nr. III., welche genau nach den Bestimmungen der Verord-
nung vom Jahr 1820 (Reg.Blatt S. 19) einzurichten, und namentlich mit den er-
forderlichen Studien und Sitten-Zeugnissen zu begleiten sind, unfehlbar am 10. Au-
gust, die Anmeldungs-Eingaben für IV., statt deren von den Seminaristen in
Schoͤnthal bloß ein Verzeichniß mit Angabe der persoͤnlichen Verhaͤltnisse durch das
dortige Ephorat einzusenden ist, muͤssen am 28. August bei dem Studienrath einge-
laufen seyn.
In Beziehung auf die Pruͤfung der Universitaͤts-Candidaten Nr. III. wird wieder-
holt die Verfuͤgung vom 15. Juli 1836 (Reg. Blatt S. 281), wornach diejenigen,
welche die Befreiung von der urwebun im nächsten Jahre wegen Berufs ansprechen
wollen, diese Prüfung im Herbst d. J. zu bestehen haben, in Erinnerung gebracht.
Srtuttgart den 15. Juni 1840.
Flatt.