Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Fohlen,  .  Pferdezucht.

§orst-  Uccidenzien  Allerhdchste  Verordnung  wegen  derselben,  VIII.  299.  De  Konunnnord#nungsoder
  Lagerbuchmässigen  zu  berichren,  374.

Sorst-Beiknechte.  Weilche  konscriptionsfrei,  VII.  210.

VLorst-Departement.  Unter  der  Oberanfsicht  des  Finanz-Departement,  O.  M.  1.  7.

Forst--Direction.  Ebend.  §.  553.

Forst-Kassen-Amt;  Sorst-KRassiere,  VII.  41.

Forst-Plaͤze  und  Guͤterstuͤcke.  Welche  den  Enealbeamten  zu  überlassen,  VIII.  371.

Vorst-Straffachen  Vorschrift  wegen  derselben,  VII.  237.

S##  st-  Verordnungen.  Aufhebung  der  Commun-Wildschüzen,  VI.  97.  Gestattung  der  sogen.  Flugund
  Vogelschüzen,  100.  Alljährliche  Berichte  über  Bauholz-Abgaben  betr.  VII.  §3z.  Wegen
Bericht-Erstatrung  in  Forst-Strafsachen,  VII.  237.  Wie  die  Patrim.  Besizungen  in  Forstsachen
  zu  dehandeln,  278.  Verbor  jeder  Veräusserung  des  Besoldungsholzes  von  dem  do  ftbeamten,
  385.  Die  alljährliche  Einsendung  von  drei  separaten  Holzberichten  betr.  60z.  ie  Bearbeitung
  bes  Breunholzes  betr.  VIII.  148.  Die  Berichterstattung  über  das  Fupmnere  u.  Wirkholz-Erfordernis

  für  die  berechtigten  Mahlmüblen  betr.  19z.  Die  Einlieferung  gefundener

Hirschstangen  betr.  210.  Die  Verwendung  des  Gerechtigkeirs-und  Gnaden-Bauholzes  zum  beimmten

  Zwetk  betr.  26r.  Die  den  oberforstamtlichen  Berichten  beizulegenden  Verichte  der  Cau.

Aemter  betr.  365.  Die  an  die  K.  Ob.  Forstämrer  jährlich  einzusendenden  Holzbedarfs-Vere

zeichnisse  der  Cameral-Verwaltungen  betr.  Jzoo.  Die  einzusendenden  Berichte  wegen  den  Normal=
  Holzpreisen  betrr.  Zzoo.  Die  Hesuche  der  zu  freiem  Bauholz  berechrigten  Personen  betreff.

60.  Das  Emsammeln  und  den  Verkauf  des  Holzsaamens  betr.  IX.  28.

Sourage,  s.  Cavallerie.

Sracht-Sachen.  Vorschriften  fuͤr  Frachtfahrer,  Zoll-O.  8.  27.  41.  45.  40.  Wie  Frachtbriefe  beschaffen
  seyn  müssen,  ebend.  Von  ihrer  Stempelung  und  weiteren  Bestimmung,  75.  33.  Auch
Guter  und  Waarcn,  die  man  von  den  Jollstätten  aus  ins  Reich,  oder  aus  andern  Gegenden
desselben  dahin  bringt,  müssen  den  Jollämtern  von  den  Frachtfahrern  angegeben  ,  und  ihre
Frachtbriefe  gestempelt  und  controlirt  werden,  VIII.  568.  **½•

Sranzoͤn  we  Buͤrger  und  Unterthanen.  Ausgewanderte  züruͤkberufen,  VII.  533.  Abzugs-Freiheit,
kll.  u.7.

Freihelt.  Deie  persdnliche  eines  Jeden  unter  besondern  Kdn.  Schuz  genommen,  VI.  3.

Feit  Pürsch.  Aufgehoben,  VI.  99.  VII.  200.  S.  Jogd.

reischiessen.  Depurarionen  dazu  verboten,  IX.  25.

FSreizügigkeir  s.  Abzug.  ·

Sremde.  Verordnungen  in  Betreff  ihres  Anufenthalts  oder  ihrer  Durchreise  in  den  K.  Staaten,  VII.
107.  415.  Von  ihrer  Aufnahn:e  in  Privatdienste,  3/“.  Wegen  threr  Beherbergung,  ebend.  —

"  in  Sturtgart,  ric.  MWiederholte  Verordnung  die  Anzeige  derselbe  betr.  VIII.  222.  Was  unter
  einem  Fremden  verstanden  werde,  VIII.  111  kIII.  222.  *m

Ironsachen.  Sind  dem  Landw.  Dep.  übertragen,  VII.  170.,  Die  Erkenntnis  über  Frohnfreiheit  gehort
  zum  Ressort  des  Reg.  Dep.  218.  In  welchen  Fällen  die  K.  Beamten  sich  der  Frohnboten
  bedienen  dürfen,  VIII.  417.  Jeder  mit  einem  Voren  zu  Fuß  abgehenden  Depesche  einen
Laufzektel  beizulegen,  IX.  405.  *“  =

Fronfreihei,  persduliche,  s.  Fabricanten,  Personalfreiheit.

FSrüchte,  herrschaftliche.  Die  Aufsicht  über  ihren  Verkauf  hat  das  Landw.  Dep.  VII.  170.  Ohne  besondere
  Legirimarion  sollen  keine  auf  Borg  hingegeben  werden,  320.  Frucht  =  Verkaufs-Succeß-Berichte,
  87.  229.  Vlil.  113.  Accise  beim  Verkauf  herrsch.  Fr.  Acc.  O.-.  43.  Tabellarische
  Berichte  über  Frucht=  Vorrath  und  Erfordernis,  IX.  Nr.  18.  S.  133.  Formular  derselben,
  ebend.  Beil.  Feld=  und  Gartenfrüchte.  Wie  solche,  die  nach  und  nach  abgefährr
werden,  zu  veraccisen,  IX.  4.  2.  G.  auch  Gefällfrüchte.  D

Kruchtzehnren.  S.  Zehent-Sachen.  «

Suhrleute.  Gegen  das  leichtsinnige  Fahren  und  ungeschikte  Ausweichen  derselben,  IX.  dos.