Contents : Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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dasjenige,  so  sie  im  anfang  ihrer  einrichtung  werden  nöthig  haben,  gereichet,  auch
sonst  überall  ebener  gestalt  begegnet  und  fortgeholfen  werden,  wie  es  mit  verschiedenen
  Familien,  so  sich  aus  der  Schweiz  in  unsere  Lande  begeben  und
darinnen  niedergelassen,  bis  anhero  gehalten  worden

11.

In  einer  jeden  stat  wollen  wir  gedachten  unseren  Französischen  Glaubensgenossen
  einen  besondern  Prediger  halten,  auch  einen  bequem  ort  anweisen  lassen,
woselbst  das  exercitium  religionis  reformatae1)  in  Französischer  Sprache,  und  der
gottesdienst  mit  eben  den  gebräuchen  und  ceremonien  gehalten  werden  soll,  wie
es  bis  anhero  bei  den  Evangelisch-Reformirten  Kirchen  in  Frankreich  bräuchlich
gewesen.

1.

Gleichwie  auch  diejenige  von  der  Französischen  noblesse,  welche  sich  bis
daher  unter  unsere  protection  und  in  unsere  dienste  begeben,  eben  der  ehre,
dignitäten,  praerogativen,  als  andere  unsere  Adeliche  Unterthanen  genießen:
wir  auch  deren  verschiedene  zu  den  vornehmsten  Chargen  und  Ehrenämtern  an
unserem  Hofe,  wie  auch  bei  unserer  militz  wirklichen  emploiret:  also  sind  wir
auch  gnädigst  geneigt,  ebenmäßige  gnade  und  beförderung  den  Französischen  von
Adel,  so  sich  inskünftige  in  unseren  Landen  werden  setzen  wollen,  zu  erweisen,
und  sie  zu  allen  chargen  und  bedienungen  und  dignitäten,  wozu  sie  capable
werden  befunden  werden,  zu  admittiren:  gestalt  dann  auch  dieselbe,  wann  sie
einige  Lehen  und  andere  Adelige  Güter  in  unseren  Landen  erkaufen  und  an  sich
bringen,  dabei  eben  die  rechte,  gerechtigkeiten,  freiheiten  und  immunitäten,  deren
andere  unsere  angebohrene  unterthanen  genießen,  sich  gleichergestalt  in  alle  wege
zu  erfreuen  haben  sollen

Urkundlich  haben  wir  dieses  edickt  eigenhändig  unterschrieben,  und  mit  unserem.
Gnadensiegel  bedrukken  lassen.  So  geschehen  zu  Potsdam,  den  29.  October  1685.

Friedrich  Wilhelm,
Churfürst.

40.
Aus  dem  politischen  Testament  des  Großen  Kurfürsten.)
16607.

Fundort:  G.  Küntzel  und  M.  Haß,  Die  volitischen  Sestmente  der  Hohenzollern.  Leipzig  und  Berlin  1911.
d.  1.  41—68.

Die  vatterliche  liebe  So  ich  als  ein  vatter  kegen  seinen  Sohn,  undt  zukunftigen
  Sukzessoren  trage,  hatt  mich  verursacht,  Ihme  einige  auß  langer  erfahrenheitt
  nutzliche  unterrichtungen  zu  hinterlassen,  undt  also  dieses  kurtzlichen  in
die  Feder  zu  fassen,  in  betrachtung,  das  es  Ihme  nottig  undt  dienlich  zu  wissen
ist,  wie  Er  Seine  gantze  Regierung  fuhren  sollel

Nun  ist  undt  bestehet  zu  forders  die  rechte  tugendt  eines  rechtschaffenen
Regenten  darin,  das  Er  Gott,  der  In  erschaffen,  undt  zu  einem  herrn  undt
Regenten  so  vieller  Lande  undt  leutte  gesetzet,  recht  von  hertzen  furchte,  liebe,  undt

1)  Ausübung  der  reformierten  Religion.

2)  Eigenhändige  Reinschrift  des  Großen  Kurfürsten  vom  19.  Mai  1667,  aufbewahrt  im
Kgl.  Hausarchiv  zu  Charlottenburg.

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