42.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 30. Juli 18419.
Inhalt.
35 e Dehrete. Gesetz in Betreff nachträglicher Bestimmungen zu dem Zehent-Ablösungs-Gesetz vom
17. Juni
Verld d ## Departements. Berichtigung. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines
Ersindungs-Patents an den Ingenieur Zuppinger von Zürich auf ein neu erfundenes Wasserrav. — Be-
kanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Sägmühle-Besitzer Friedrich Wahl
in Stuttgart auf eine Maschine zum Farbholz-Zerkleinern. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung
eines Erfindungs-Patents an den Mühle-Pächter Krämer in Camnstatt auf die von ihm dargelegten halb-
eplinderischen schwingenden Meblbeutel. — Erlöschung des dem Mechaniker Frledrich Flor in Heilbronn er-
theilten Erfindungs- Patents auf eine Methode chemischer Zubereitung des Torses. — Bekanntmachung, be-
treffend die in den Personen der Hauptagenten der Aachen- Münchner Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für das
Königreich Württemberg vorgegangene Veränderung. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer
ständigen Pfarrverweserei für die Gemeinden Enzthal-Enzklösterle, Dekanats Nagold. — Bekanntmachung der
n, Etatsjahr 1848—49 zu Kirchen-, Pfarr= und Schulhaus-Baukosten aus der Staatskasse bewilllgten Bei-
ge. — Bekanntmachung der im Etatsjahr 1848—49 zu Ergänzung unzureichender Schullehrer-Gehalte be-
Sllseien Belträge aus der Staatskasse.
Gesetz
in Betreff nachträglicher Bestimmungen zu dem Zehent-Ablösungs-Gesetze vom 17. Juni 1849.
Wilheim,
König von Württemberg.
Nachträglich zu dem Gesetze vom 17. Juni 1849 über die Ablösung der Zebenten ver-
ordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zu-
stimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: