Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

42. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 30. Juli 18419. 
Inhalt. 
35 e Dehrete. Gesetz in Betreff nachträglicher Bestimmungen zu dem Zehent-Ablösungs-Gesetz vom 
17. Juni 
Verld d ## Departements. Berichtigung. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines 
Ersindungs-Patents an den Ingenieur Zuppinger von Zürich auf ein neu erfundenes Wasserrav. — Be- 
kanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Sägmühle-Besitzer Friedrich Wahl 
in Stuttgart auf eine Maschine zum Farbholz-Zerkleinern. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung 
eines Erfindungs-Patents an den Mühle-Pächter Krämer in Camnstatt auf die von ihm dargelegten halb- 
eplinderischen schwingenden Meblbeutel. — Erlöschung des dem Mechaniker Frledrich Flor in Heilbronn er- 
theilten Erfindungs- Patents auf eine Methode chemischer Zubereitung des Torses. — Bekanntmachung, be- 
treffend die in den Personen der Hauptagenten der Aachen- Münchner Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für das 
Königreich Württemberg vorgegangene Veränderung. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer 
ständigen Pfarrverweserei für die Gemeinden Enzthal-Enzklösterle, Dekanats Nagold. — Bekanntmachung der 
n, Etatsjahr 1848—49 zu Kirchen-, Pfarr= und Schulhaus-Baukosten aus der Staatskasse bewilllgten Bei- 
ge. — Bekanntmachung der im Etatsjahr 1848—49 zu Ergänzung unzureichender Schullehrer-Gehalte be- 
Sllseien Belträge aus der Staatskasse. 
  
  
Gesetz 
in Betreff nachträglicher Bestimmungen zu dem Zehent-Ablösungs-Gesetze vom 17. Juni 1849. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
Nachträglich zu dem Gesetze vom 17. Juni 1849 über die Ablösung der Zebenten ver- 
ordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zu- 
stimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
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