Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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5. 
Regierungs-Blatt 
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Königreich Württemberg. 
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Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. Mai 1857. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend weitere Eisenbahnbauten. — Gesetz, betreffend die Auf- 
hebung des Erfordernisses der Befähigung zum Richteramt bei den Vorstehern der bürgerlichen Straf- 
anstalten. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A4 Geset, 
betreffend weitere Eisenbahnbauten. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
reuen Stände verordnen und verfügen Wir: 
Art. 1. 
Es wird auf Staatskosten eine Eisenbahn von Plochingen nach Reutlingen gebaut. 
Art. 2. 
Zu diesem Bau und zu Anschaffung der Betriebsmittel werden zunächst verwendet: 
1) der Ueberrest des im Jahr 1855 zu Kriegsrüstungen aufgenommenen Anlehens von 
3 Millionen Gulden;
	        
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