Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

V

Tarif.

 

Nro.

 

Abgabensätze
Maaßstab  za
aaßsta  Tara
nach  dem  J  nach  dem  wirt  dergatet

Benennung  der  Gegenstände.  der  30.Thaler-!52½Gul=  vom  Zentner
Verzollung.  duß  den-zußBerutto=  Gewicht:

Thlr.  ..  tr.  Pfund.

 

 

Absälle:

a)  Abfälle  von  der  Eisenfabrikation  (Hammerschlag,
  Eisenfeilspäne);  von  Glashütten,
  auch  Scherben  von  Glas=  und  Thonwaaren;
  von  der  Wachsbereitung;  von
Salgsiedereien  die  Mutterlauge;  von  Seifensiedereien
  die  Unterlauge;  von  Gerbereien
  das  Leimleder,  auch  abgenutzte  alte
Lederstücke  und  sonstige,  lediglich  zur  Leimfabrikation
  geeignete  Lederabfälle  —  freii—  Ifrei  —

b)  Blut  von  geschlachtetem  Vieh,  sassiges
und  eingetrocknetes;  Thierflechsen;  Treber;
Branntweinspülig;  Spreu;  Kleie  ;  Steinkohlen-Asche;
  Dünger,  thierischer  und  andere
  Düngungsmittel,  als:  ausgelaugte
Ische,  Kalkäsheer,  -Anochenfcaun  oder
Zuckererde  —  sreii—  frei

Anmerk.  zu  b.  Aunnuche  Duͤngungemiltel  um,
Düngesalz  werden  auf  besondere  Erlaubniß,  und
letzteres  nur  unter  Kentrole  der  Verwendung  zellfrel
  zugelassen.

c)  Lumpen  aller  Art;  ungebleichtes  oder  gebleichtes
  Halbzeug  aus  Lumpen  oder  anderen
  Materialien,  für  die  Papierfabrikation;
  Papierspäne;  Makulatur,  beschriebene
  und  bedruckte;  ele  Fischernegze,  altes
Tauwerk  und  alte  Srricke;  aczupfie  Charpie
  —  —  frei,—  sreri  —

Anmerk.  Abfolle,  —  nicht  besonders  zenanm
find,  werden  wie  die  Rohstoffe,  von  welchen  sie
herstammen,  behandelt.

 

Banmwolle  und  Baumwollenwaaren:
à)  1)  Baumwolle,  rohe,  kardässchte,  ge-  »
kämmte,  gefärbte  —  frei  —  Ifrei  —